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Gesundheitswesen Gesundheitswesen: Patient darf knappes Budget nicht spüren

Von Bärbel Böttcher 24.09.2004, 18:58
Ein Mann studiert die Hinweistafeln an einem Ärztehaus. Viele Deutsche sind von den neuen Entwicklungen verwirrt. (Foto: dpa)
Ein Mann studiert die Hinweistafeln an einem Ärztehaus. Viele Deutsche sind von den neuen Entwicklungen verwirrt. (Foto: dpa) dpa/dpaweb

Halle/MZ. - Der Fall einer Hausärztin, die es abgelehnt hat, eine neue Patientin aufzunehmen, weil die bei einer Betriebskrankenkasse versichert ist (MZ berichtete), schlägt hohe Wellen. Dürfen Patienten überhaupt abgewiesen werden? Und wie kommen Ärzte an ihr Geld?
Darf ein Hausarzt die Aufnahme eines neuen Patienten mit der Begründung verweigern, dass das Budget für ihn nicht ausreiche? "Nein", sagt Martin Wenger, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalts (KV).

Ein Patient - ausgenommen Notfälle -dürfe nur aus zwei Gründen abgewiesen werden:"Zum einen, wenn der Arzt überlastet ist undkeine ordentliche Versorgung garantieren kann."Zum anderen wenn das Vertrauensverhältniszwischen Arzt und Patient stark gestört sei."Das ist der Fall, wenn vor der BehandlungAuseinandersetzungen stattfanden, der Patientetwa die verordnete Therapie boykottiert oderden Arzt belügt."

Die Überschreitung des Budgets darf kein Grundsein, Patienten abzuweisen. Jedoch sind dieMittel der Ärzte knapp. Im Osten werden durchdie Kassen pro Versicherten nur etwa 82Prozentder Mittel für ambulante ärztliche Leistungenaufgewendet, die im Westen zur Verfügung stehen.Dafür muss aber eine gleichwertige Versorgungrealisiert werden. "Dass dies nicht unproblematischist, ist leicht nachvollziehbar", so Wenger.Doch wie kommt der Arzt eigentlich zu seinemGeld? Die gesetzlichen Krankenkassen zahlenpro Jahr für jedes Mitglied und jeden alsRentner Versicherten eine Kopfpauschale andie KV - unabhängig ob eine Behandlung erfolgt.Für mitversicherte Familienmitglieder wirddie Pauschale übrigens nicht gezahlt. DieKV verteilt das eingelaufene Geld an die Ärzte.Diese erhalten für jede Leistung Punkte.

Die KV legt einen festen Punktwert fest (derzeit4,1Cent) und teilt jeder Praxis ein Punktvolumenzu. Ist dieses Budget erschöpft, erhält derArzt für seine Leistungen nur noch einen Bruchteildes Punktwertes. Es kann sein, dass etwa diefür Untersuchungen anfallenden Laborkostenweit höher liegen.

Das Budget des Arztes ist zweigeteilt: EinTeil ist für die Patienten so genannter Primärkassen(AOK, BKK, Innungskrankenkassen), ein andererTeil für die so genannten Ersatzkassen. DieZahl der Patienten von Primärkassen ist meistgrößer als die der Ersatzkassen. Und so istdas entsprechende Budget, obwohl größer, schnellererschöpft. Einen Ausweg sieht Martin Wengernur darin, dass von den Kassen mehr Geld zurVerfügung gestellt wird. Geschieht dies nicht,werde es dabei bleiben, dass die Ärzte Sachsen-Anhaltsim Durchschnitt für 30 Prozent ihrer Leistungenkeine Vergütung bekommen.