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Bundesverwaltungsgericht Bundesgericht bestätigt Corona-Impfpflicht für Soldaten

Von dpa Aktualisiert: 07.07.2022, 11:21
Vor einem Landgerichthält eine Statue der Justitia eine Waagschale.
Vor einem Landgerichthält eine Statue der Justitia eine Waagschale. Stefan Puchner/dpa/Symbolbild

Leipzig - Die Impfpflicht für Soldaten bleibt bestehen. Dies hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig entschieden. Er wies am Donnerstag die Beschwerden von zwei Offizieren der Luftwaffe gegen die Aufnahme der Corona-Schutzimpfung in die sogenannte Duldungspflicht zurück. Die Oberstleutnante sahen ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt (Az.: BVerwG 1 WB 2.22, BVerwG 1 WB 5.22). Die Entscheidung ist rechtskräftig.