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Frauengefängnis Frauengefängnis: Sachsen droht mit Kündigung des Vertrags

20.12.2011, 19:50
Blick auf den Flur eines Zellentraktes in einer Justizvollzugsanstalt (JVA), wie Gefängnisse in Deutschland offiziell genannt werden. (ARCHIVFOTO: DDP)
Blick auf den Flur eines Zellentraktes in einer Justizvollzugsanstalt (JVA), wie Gefängnisse in Deutschland offiziell genannt werden. (ARCHIVFOTO: DDP) ddp

Dresden/Magdeburg/dapd. - Das habe die sächsischeLandesregierung am Dienstag in Dresden beschlossen, sagte SachsensJustizminister Jürgen Martens (FDP). Betroffen wären 77 inhaftierteFrauen, die dann nach Sachsen-Anhalt verlegt werden müssten. Solltedas Nachbarbundesland doch noch einlenken, werde auch der gemeinsameFrauenvollzug erhalten bleiben, sagte Martens.

Sachsen-Anhalts Landesregierung hatte vor zwei Wochen dieKündigung der mit Sachsen und Thüringen vereinbartenSicherungsverwahrung beschlossen. Betroffen wäre ab 2013 dieJustizvollzugsanstalt Burg. Dort sind unter anderem 15 Sachseninhaftiert, die dann ebenfalls verlegt werden müssten.

Eine Sprecherin des Justizministeriums in Sachsen-Anhalt verwiesam Dienstag auf dapd-Anfrage auf ein Treffen der zuständigenStaatssekretäre der drei mitteldeutschen Länder am 3. Januar. Dabeisolle das weitere Vorgehen bei der Sicherungsverwahrung thematisiertwerden. Ein Gespräch zwischen Sachsen-Anhalts JustizministerinAngela Kolb (SPD) und ihrem sächsischen Amtskollegen zumFrauenvollzug und zu einer möglichen Aufhebung der Vereinbarung habees jedoch noch nicht gegeben.