Ex-Olympia-Manager Ex-Olympia-Manager: Dirk Thärichen steht kein Schadenersatz zu

Leipzig/dpa. - Der ehemalige Leipziger Olympia-Manager Dirk Thärichen wird für seine Kündigung wegen des Verdachts der Untreue nicht entschädigt. Das entschied das Landgericht Leipzig am Mittwoch. Er war im Oktober 2003 als Geschäftsführer der für die nationale und internationale Leipziger Olympia-Bewerbung zuständigen Gesellschaften entlassen worden.
Aus Sicht der Richter waren die Vorwürfe nicht kurzfristig zu klären und somit war die Kündigung damals berechtigt. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen gegen Thärichen nach eineinhalb Jahren Anfang 2005 eingestellt. Weil Leipzig als möglicher Ausrichter der Olympischen Spiele 2012 zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Rennen war, kam eine Wiedereinstellung nicht in Frage.
Das Gericht erkannte Thärichen eine Nachzahlung seines Gehalts fürden Monat der Kündigung zu. Die Zahlung von rund 29 000 Euro warbereits von den beklagten Bewerbergesellschaften - der Leipzig,Freistaat Sachsen und Partnerstädte GmbH und der nachfolgendenBewerbungsgesellschaft Leipzig 2012 GmbH - anerkannt worden.Weitergehenden Schadenersatz wies das Gericht zurück. Thärichen hattefür den Zeitraum vom Oktober 2003 bis Dezember 2004 entgangenesGehalt in Höhe von insgesamt 237 500 Euro gefordert.
Thärichens Anwalt Rolf Dieter Ruppert nannte das Urteil einenSkandal. Sein Mandant habe der Stadt Leipzig mit dem Erfolg derOlympia-Bewerbung auf nationaler Ebene 300 Millionen Euro Extra-Mittel beschert. «Jetzt wird er vom Hof gejagt wie ein nasser Hund»,sagte Ruppert. Er kündigte Berufung gegen das Urteil an: «Ich denke,die Entscheidung wird so nicht stehen bleiben.» Thärichen will amOberlandesgericht die Anhörung von Zeugen zu seinem Fall erreichen.Dann könnten unter anderem der heutige Bundesverkehrsminister unddamalige Oberbürgermeister Leipzigs, Wolfgang Tiefensee, seinNachfolger als Stadtoberhaupt, Burkhard Jung, und der damaligeBundesinnenminister Otto Schily (alle SPD) geladen werden.
Thärichen hatte außerdem wegen verunglimpfender Äußerungen vonSchily 190 000 Euro Entschädigung vom Bund gefordert. Laut Anklagesoll Schily Thärichen 2003 als «personellen Fehlgriff» bezeichnet undim Zusammenhang mit den Untreuevorwürfen von «kriminellenMachenschaften» gesprochen haben. Dadurch sei es unmöglich geworden,eine angemessene neue Beschäftigung zu finden. Das Gericht sah inseiner Entscheidung die Äußerungen nicht als bewiesen an und wiesauch Ansprüche auf Entschädigung zurück.