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Pädagoge verurteilt Dresden: Lehrer muss wegen Sex mit Schülerin in Haft

08.06.2016, 09:45

Dresden - Sex mit seiner Schülerin im Hotel und im Zuhause des Sohnes: Das Dresdner Landgericht hat einen ehemaligen Oberschullehrer wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Dabei wertete die Jugendkammer am Dienstag im Ergebnis einer Verfahrensabsprache sechs der angeklagten Fälle als erwiesen, die der Anwalt des 57-Jährigen für seinen Mandanten eingeräumt hatte. Mit dem Geständnis habe der Mann seiner früheren Schülerin eine mehrstündige Vernehmung erspart, begründete der Vorsitzende Richter Andreas Ziegel die Entscheidung.

Damit blieben die Richter unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von vier Jahren. Die Verteidigung hatte auf dreieinhalb Jahre plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 57-Jährige kam bis zur Aufforderung zum Haftantritt frei - zum Entsetzen von Nebenklage und Staatsanwaltschaft. Die Kammer sah jedoch keine Fluchtgefahr mehr.

Der Lehrer für Technik und Computer einer Dresdner Schule hatte sich laut Anklage 2012 das Vertrauen des Mädchens erschlichen und sie über einen Zeitraum von drei Jahren wiederholt unsittlich berührt, sexuell bedrängt und mit ihr Geschlechtsverkehr gehabt. Insgesamt waren 33 Fälle angeklagt. Sein Verteidiger gab nach längerem Rechtsgespräch die Taten zu, bei denen das Mädchen schon 14 Jahre alt war. Sein Mandant selbst schwieg vor Gericht.

Dieses sieht es als erwiesen an, dass der Lehrer 2015 in einem Hotel in Hessen viermal Sex mit der Jugendlichen hatte. Ein Mal hatte sein Sohn ihn und die Schülerin auf dem Sofa in seiner Wohnung überrascht. Die übrigen Vorwürfe stellte das Gericht mit Blick auf die zu erwartende Strafe ein. Allerdings gibt es Vorwürfe weiterer Ex-Schülerinnen, die sich nach Prozessauftakt an die Polizei wandten, wie eine Beamtin vor Gericht sagte. Die Ermittlungen dazu laufen aber noch.

Der Lehrer habe seine Vertrauensstellung massiv missbraucht, sagte der Kammervorsitzende. „Die Verantwortung für die Taten liegt allein bei Ihnen.“ Der Beschuldigte war seit Ende November 2015 in Untersuchungshaft, nachdem sich die 15-Jährige ihrer Mutter anvertraut hatte. Den Haftbefehl setzte das Gericht nun außer Vollzug. „Ich bin sauer ohne Ende“, sagte Nebenklagevertreter Ralf Flügge. Er erstritt immerhin 5000 Euro Schmerzensgeld für die Schülerin.  (dpa)