1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Das Jugendstrafrecht: Das Jugendstrafrecht: Möglich bei Angeklagten bis 21 Jahre

Das Jugendstrafrecht Das Jugendstrafrecht: Möglich bei Angeklagten bis 21 Jahre

13.05.2008, 14:52

Magdeburg/dpa. - Für Jugendliche von 14 Jahren bis 18 Jahrengilt das Jugendstrafrecht. Damit soll berücksichtigt werden, dassMinderjährige leichter als Erwachsene mit erzieherischen Maßnahmenauf «den rechten Weg» zurückgeführt werden können. Die härtesteSanktion ist eine Haft in einer Jugendstrafanstalt. Die Höchststrafebeträgt zehn Jahre - auch bei einer Verurteilung wegen Mordes, fürden nach dem allgemeinen Strafrecht eine lebenslange Haftstrafevorgesehen ist. Auch Verfahren gegen junge Erwachsene zwischen 18 und21 Jahren werden grundsätzlich vor Jugendgerichten geführt. Dabeimüssen die Jugendrichter die Reife des Angeklagten berücksichtigenund entscheiden, ob er noch nach dem Jugendstrafrecht zu beurteilenist.