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Chronologie Chronologie: Die jahrelangen Verfahren im Müllskandal

21.04.2015, 04:36

Magdeburg - 24. Juni 2010 - Die Staatsanwaltschaft teilt mit, sie ermittele gegen Finzelberg wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit. Er soll Betreibern von Tongruben Genehmigungen verschafft und dafür rund 370 000 Euro angenommen haben. Rund 100 Polizisten durchsuchen 29 Wohnungen und Büros in mehreren Bundesländern. Ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf einen Haftbefehl lehnt das Amtsgericht Stendal aber mangels dringenden Tatverdachts ab. Eine Suspendierung hebt der Kreistag später wieder auf.

14. April 2011 - Die Staatsanwaltschaft Stendal berichtet, sie habe Anklage gegen Finzelberg wegen Falschaussage vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Müllskandal erhoben. Finzelberg soll am 4. Mai 2009 uneidlich unter anderem zu seiner Rolle bei zwei Tongruben falsch ausgesagt haben. Der Ausschuss hatte von Juni 2008 und September 2010 fast 60 Zeugen befragt.

18. September 2012 - Die Staatsanwaltschaft schließt ihre Ermittlungen zum Tontagebau Möckern ab. Gegen sechs Personen wird Anklage wegen des illegalen Betreibens einer Mülldeponie und Beihilfe vorgeworfen. Zumindest vom 1. Juni 2005 bis Ende Mai 2006 seien dort fast 170 000 Tonnen Abfälle illegal entsorgt worden. Zur Sanierung des Standortes hätten die Behörden bereits 3,7 Millionen Euro aufgewendet.

11. Dezember 2012 - Das Amtsgericht Burg verurteilt Finzelberg wegen uneidlicher Falschaussage zu 14 Monaten Haft auf Bewährung. Zudem wird ihm die Zahlung von 12 000 Euro auferlegt. Finzelberg geht in Berufung.

12. Juli 2013 - Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach Angaben eines Regierungssprechers auch gegen Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) wegen Falschaussage im Untersuchungsausschuss. Anlass sei eine Strafanzeige eines Abgeordneten der Linksfraktion. Für das Verfahren wird die Immunität Haseloffs aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren später ein. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass der Regierungschef vor dem Ausschuss gelogen habe, erklärt eine Justizsprecherin.

7. Januar 2014 - Die Staatsanwaltschaft Stendal gibt eine weitere Anklage bekannt. Sieben Beschuldigte sollen sich wegen illegaler Müllentsorgung in der Tongrube Vehlitz vor Gericht verantworten.

22. Januar 2014 - Das Landgericht Stendal verurteilt Finzelberg auch in zweiter Instand wegen uneidlicher Falschaussage. Es verhängt nun neun Monaten Haft auf Bewährung.

5. März 2014 - Der Kreistag suspendiert Finzelberg. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft gegen Finzelberg Anklage wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung erhoben. Die Suspendierung wird wenig später vom Verwaltungsgericht aufgehoben, weil es formelle Verstöße gegeben habe.

25. Mai 2014 - Bei der Kommunalwahl wird Finzelberg nicht wiedergewählt.

11. Februar 2015 - Das Oberlandesgericht in Naumburg hebt die Verurteilung von Finzelberg wegen Falschaussage auf. Das Landgericht habe fälschlich bestimmte Verfahrensschritte nicht dokumentiert. Der Vorwurf soll nun neu am Magdeburger Landgericht verhandelt werden.

17. April 2015 - Es wird bekannt, dass die umfangreiche Anklage zur Tongrube Vehlitz vom Landgericht Stendal abgelehnt wurde. Über eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft muss nun das Oberlandesgericht Naumburg entscheiden.

21. April 2015 - Finzelberg soll sich wegen Bestechlichkeit vor dem Landgericht Magdeburg verantworten. (dpa)