Wohnen im Burgenlandkreis Wohnen im Burgenlandkreis: Die zweite Miete ist kein Schnäppchen

Naumburg/Zeitz - Für eine Wohnung im Burgenlandkreis werden pro Quadratmeter Fläche durchschnittlich 2,09 Euro pro Monat an Betriebskosten fällig. Das geht aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der Mieterverein im Burgenlandkreis jetzt auf Grundlage der Abrechnungsdaten aus 2016 vorgelegt hat, hervor. Für eine 60 Quadratmeter große Wohnung müssen demnach - beim Anfallen aller Betriebskostenarten - rund 1749,60 Euro pro Jahr aufgebracht werden. Die Kosten für Heizung und Warmwasser sind hierbei etwas gesunken und liegen jetzt im Durchschnitt bei 1,01 Euro pro Quadratmeter im Monat. Bestimmt wird deren Höhe vor allem durch klimatische Einflüsse, den energetischen Zustand der Wohnung sowie den starken Preisunterschieden sowohl zwischen Heizöl, Gas und Fernwärme als auch zwischen Gas- und Fernwärmeversorgern.
Dem neuen Betriebskostenspiegel liegen laut Mieterverein Hunderte von Betriebskostenabrechnungen zugrunde. Vorsitzender Jens Peinelt: „Die Daten aus diesen Abrechnungen beziehen sich auf rund 140.000 Quadratmeter Mietwohnungsfläche, so dass eine umfassende und repräsentative Aussage zur Durchschnittshöhe von Betriebskosten im Burgenlandkreis möglich ist.“
Ziel des Betriebskostenspiegels ist es, Transparenz und Vergleichbarkeit sowohl für Wohnungssuchende als auch für die Haushalte zu schaffen sowie Anhaltspunkte für Einsparmöglichkeiten zu geben. „Abweichungen von Durchschnittswerten des Betriebskostenspiegels sollten für jeden Anlass sein, einzelne Kostenpositionen genauer zu überprüfen“, so Peinelt.
Die Betriebskosten sind bei alledem seit Jahren Streitthema. Fast jede zweite Abrechnung ist fehlerhaft. Allein wegen Fragen zu diesem Thema würden in den Beratungsstellen Naumburg, Weißenfels und Zeitz pro Jahr über 1.000 Beratungen für Vereinsmitglieder durchgeführt, verdeutlicht Jens Peinelt. Dabei: Mieter haben das Recht, bis zu einem Jahr nach Erhalt der Abrechnung Einwände vorzutragen. Dies gilt auch dann, wenn Vermieter in ihren Abrechnungen deutlich kürzere Fristen mitteilen. Zudem muss der Vermieter spätestens zwölf Monate nach Ende einer Abrechnungsperiode Abrechnungen vollständig vorlegen.
Der aktuelle Betriebskostenspiegel ist in allen Geschäftsstellen des Vereins oder unter www.mieterverein-blk.de kostenlos erhältlich.