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Was ein neues Gutachten sagt Wende im Fall Riebeckberg in Granschütz

Von Tobias Schlegel 06.05.2021, 11:59
Der Riebeckberg
Der Riebeckberg (Foto: Peter Lisker)

Granschütz - Die Bodenbelastung am Riebeckberg in Granschütz stellt sich nun doch als weniger problematisch dar als bisher angenommen. Das geht aus einem neuen Gutachten hervor, das am Dienstagabend im Bauausschuss der Stadt Hohenmölsen vorgestellt wurde. „Es liegt keine verseuchte Lage vor, die Fläche kann ungefährdet bebaut werden“, sagte das zuständige Planungsbüro für das neue Wohngebiet, das am Riebeckberg entstehen soll.

Über das Vorhaben hatte es zuletzt heftige Diskussionen ergeben. Die Planer wurden seitens des Kreis-Umweltamtes aufgefordert, den schon fertigen Bebauungsplan noch mal nachzubessern, weil aus dessen Sicht bodenschutzrechtliche Belange bei der Planung nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Im Boden auf dem Riebeckberg sollen Industrie-Altlasten schlummern, die Krebs hervorrufen können. Auch das Grundwasser ist verunreinigt.

„Es gibt keine Anhaltspunkte für das Vorliegen schädlicher Bodenveränderungen“

Der Eigentümer der Baufläche hat nun ein Bodengutachten erstellen lassen, was seit dieser Woche vorliegt. Dieses zeigt, dass die Bedenken des Umweltamtes sich nicht bestätigt haben, der Boden an sich zumindest ist unbelastet. So gebe es keinen Nachweise von Methan und Benzol in der Bodenluft, auch in den oberen Bodenschichten seien bei einer Stichprobe keine Schadstoffe gefunden worden. „Es gibt keine Anhaltspunkte für das Vorliegen schädlicher Bodenveränderungen“, sagte das Planungsbüro.

Unstrittig ist jedoch das verunreinigte Grundwasser, aus dem regelmäßig Öl rausgefiltert wird. Die Vorbelastung hat zur Folge, dass auf den etwa ein Dutzend Grundstücken keine Brunnen gebaut werden können. Erdwärme zu nutzen, sei schwierig. „Alles, was mit dem Grundwasser in Berührung kommt, würde nicht funktionieren“, so das Planungsbüro.

Doch was ist mit einer Kellerbebauung? Die ist zwar laut der Satzung nicht vorgesehen, jedoch gibt es Ausnahmen, die in diesem Fall sogar die Regel sein soll. Denn: Künftige Bauherren sollen für ihr Grundstück noch ein eigenes Baugrundgutachten erstellen lassen. Liegt an der zu bebauenden Stelle keine Belastung des Bodens vor, können Keller errichtet werden. (mz)