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Streit um Finanzen Teuchern reicht zweite Klage gegen Kreisumlage ein

Stadt will regulären Gerichtsprozess.

Von Meike Ruppe-Schmidt 11.06.2021, 12:30
Teuchern reicht eine zweite Klage gegen die Kreisumlage ein.
Teuchern reicht eine zweite Klage gegen die Kreisumlage ein. (Foto: Stedtler)

Teuchern - Nachdem die Stadt Teuchern Anfang des Jahres eine Klage gegen den vorläufigen Bescheid der Kreisumlage 2021 beim Landesverwaltungsgericht in Halle eingereicht hat, folgte nun eine zweite Klage. Diese richtet sich gegen den endgültigen Bescheid der Kreisumlage des Burgenlandkreises, welcher der Stadt seit rund vier Wochen vorliegt. Das teilte Bürgermeister Marcel Schneider (parteilos) auf der jüngsten Stadtratssitzung mit. Demnach werde sich das Gericht zunächst mit der zweiten Klage befassen.

Zweite Klage gegen Kreisumlage in Teuchern

Während dieser Zeit soll laut Schneider die erste Klage ruhen. „Wir konnten die erste Klage gegen den vorläufigen Bescheid nicht zurücknehmen, da sonst die Gefahr bestanden hätte, dass wir die monatlichen Beiträge, die wir während des vorläufigen Bescheids von Januar bis Mai bereits gezahlt haben, nicht zurück erstattet bekommen, sollte das Gericht uns am Ende Recht geben.“

Wann die Gerichtsverhandlung beginnen soll, darüber hat man in Teuchern noch keine Information. „Was mich befremdet, ist jedoch, dass es sich um ein Einzelrichter-Verfahren handeln soll“, so Schneider. „Diese Verfahren werden normalerweise bei lapidaren Fällen angewandt. Hier haben wir es aber mit einer bedeutenderen Sache zu tun.“

„Denn ich habe es satt, als Bürgermeister Bettler zu sein“

Insgesamt geht es um 1,8 Millionen Euro, die die Stadt Teuchern 2021 als Kreisumlage an den Burgenlandkreis entrichten soll. „Ich erhoffe mir bei der Verhandlung auch eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Sache vor Gericht und will eine Debatte darüber, wie die künftige Festsetzung der Kreisumlage zustande kommt unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Kommunen.“ Geht es nach Schneider, soll dabei auch darüber diskutiert werden, ob das Finanzausgleichsgesetz ausreichend ist.

„Denn ich habe es satt, als Bürgermeister Bettler zu sein, wenn es darum geht, dass ich meine Pflichtaufgaben erfüllen möchte und dafür aber Fördermittel beantragen muss.“ Es herrsche eine zu große Abhängigkeit davon, ob es für die notwendige Daseinsvorsorge gerade ein jeweils laufendes Fördermittelprogramm gibt. Vor diesem Hintergrund hat die Stadtverwaltung jetzt beantragt, die Klage als eine normale Gerichtsverhandlung mit drei Richtern zu behandeln. Die Reaktion des Landesverwaltungsgerichts auf den Antrag steht noch aus. (mz)