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Teilhabe  Teilhabe : Hilfe für Ratsuchende

Von Franziska Fiedler 25.04.2018, 08:26
In der neuen Beratungsstelle Eutb in Naumburg bieten Sebastian Krüger und Christine Wellnitz Ratsuchenden ihre Unterstützung an.
In der neuen Beratungsstelle Eutb in Naumburg bieten Sebastian Krüger und Christine Wellnitz Ratsuchenden ihre Unterstützung an. Franziska Fiedler

Naumburg - „Wir sind da, um Ratsuchenden in diesem Dschungel Orientierung zu geben. Wir haben so etwas wie eine Lotsenfunktion“, versucht Sebastian Krüger seine neue Aufgabe in Worte zu fassen. Zusammen mit Christine Wellnitz arbeitet er in der neuen Naumburger Beratungsstelle mit Namen „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ (kurz: Eutb). Was hier so sperrig daher kommt, ist ein neues kostenloses Beratungsangebot, das Menschen mit Behinderung Hilfestellung in Fragen rund um das Thema Teilhabe bieten soll.

Die Beratungsstelle „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ befindet sich in 06618 Naumburg, Salzstraße 35-37. Geöffnet ist Montag von 13 bis 17 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9 bis 13 Uhr sowie am Donnerstag von 14 und 18 Uhr. Sie erreichen Sebastian Krüger telefonisch unter 03445/6 56 96 55. Christine Wellnitz hat die Rufnummer 03445/6 56 96 54.

Viele Menschen mit Behinderung seien beispielsweise mit den Anträgen der verschiedenen Behörden und Ämter überfordert, ist von Wellnitz zu erfahren. Außerdem würden die Leute bisher gern von A nach B geschickt. Vielen werde das auf Dauer zu kompliziert. Sie gäben auf und holen keine Hilfe mehr ein, obwohl sie ihnen vom Gesetz her zustehe. Ein niedrigschwelliges ergänzendes Angebot durch die Eutb sei von daher notwendig und viele Behörden und Ämter begrüßten, dass es die Beratungsstelle gibt.

Thematisch sei man sehr breit aufgestellt, vermitteln Krüger und Wellnitz. Bei der Suche nach Lösungen werde immer versucht, eine ganzheitliche soziale Beratung vorzunehmen. So gehe es in erster Linie darum, Ratsuchende zu informieren und ihnen zu zeigen, welche Optionen sie mit einer Behinderung haben. Oder wohin sie sich für ihre verschiedenen Belange wenden könnten. Wer vorhabe, eine Leistung zu beantragen, könne sich auch beim Ausfüllen des entsprechenden Antrages helfen lassen (Beispiel: Pflegegrad). „Genauso klären wir Inhaber von Schwerbehindertenausweisen über ihre Rechte und Pflichten auf oder stellen Kontakt zu Dienstleistern her, wenn das gewünscht wird“, erzählt Krüger. Dazu könnten sich auch Angehörige von Betroffenen an die Beratungsstelle wenden. Neben Einzelpersonen diene die Eutb auch als Ansprechpartner für Vereine, Institutionen und Behörden. Interessierte sollten wissen, dass „wir niemanden außer dem Ratsuchenden verpflichtet sind“, betont Wellnitz.

Mitte Februar dieses Jahres wurde die Beratungsstelle in der Salzstraße 35-37 offiziell eröffnet und dient nun als Anlaufstelle für alle Ratsuchenden im Burgenlandkreis. Träger der Einrichtung ist die Volkssolidarität. Grundlage der Beratungsstelle ist der Paragraf 32 des Sozialgesetzbuches Neun (§32, SGB IX). Das Gesetz soll die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken. Dazu werden gerade bundesweit über 400 Beratungsstellen eingerichtet. Gefördert wird die Beratung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.