„Diese Tat war der Fehler meines Lebens“ Stiefvater mit Hammer fast erschlagen - Urteil gegen Frau nun rechtskräftig

Halle (Saale)/Lützen - Das Urteil gegen eine 26 Jahre alte Frau aus Leipzig wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung ist rechtskräftig. Das geht aus einer Mitteilung des Landgerichts Halle hervor. Die Frau ist Anfang des Jahres von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Im Mai vergangenen Jahres hatte sie ihren Stiefvater in dessen Haus in einem Ortsteil von Lützen mit einem Hammer mindestens zweimal auf den Kopf geschlagen und mit Messerstichen am Oberkörper verletzt.
Bereits am ersten Verhandlungstag im November vergangenen Jahres hatte die Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt und unter Tränen ihre Beweggründe erklärt. Sie gab an, dass ihr Stiefvater sie, ihre Mutter und Halbschwester jahrelang terrorisiert habe. Als Kind soll der Mann sie oft eingesperrt und das Zimmer abgedunkelt haben. Die vergangenen Jahre lebte die Frau in Leipzig, hörte aber von ihrer Halbschwester, dass der Stiefvater ihre Mutter wieder schlecht behandele. Daraufhin sei sie am Tatabend alkoholisiert und mit einem Hammer in den Lützener Ortsteil gefahren, um den Stiefvater zur Rede zu stellen.
„Diese Tat war der Fehler meines Lebens“
Den Hammer, sagte sie damals dem Gericht, hatte sie nur mit, um beim Stiefvater „Eindruck zu schinden.“ Dennoch schlug sie zu. „Diese Tat war der Fehler meines Lebens“, sagte die Frau im Gerichtssaal, während ihr Stiefvater ihr im selbigen verzieh und den Richter sogar darum bat, seine Stieftochter aus der Untersuchungshaft zu entlassen: „Sie hat ihr ganzes Leben noch vor sich, man muss sie doch nicht so lange einsperren. Bewährung und gut ist.“
Doch das Gericht spielte hier nicht mit - im Gegenteil, es wertete den Angriff sogar als versuchten Mord. „Sie hatten ihr eigenes Leben in Leipzig. Er war keine Gefahr für sie. Es lag keine Bedrohungslage vor“, sagte der Vorsitzende Richter Jan Stengel in seiner Urteilsbegründung. Für ihn ist die Tat von Anfang an geplant gewesen. Gegen das Urteil hat die 26-Jährige mit ihrem Verteidiger Revision eingelegt. Diese wurde laut Landgericht vom Bundesgerichtshof nun ohne Begründung verworfen. (mz)