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Schwarzarbeit in Gastronomie  Schwarzarbeit in Gastronomie : Gewerkschaft will mehr Zollkontrolle

10.07.2019, 08:24
Ein Zollbeamter bei einer Kontrolle
Ein Zollbeamter bei einer Kontrolle imago/Horst Rudel

Naumburg - Sie kommen unangemeldet und machen nicht viel Federlesen: Wenn Beamte des Zolls Betrieben im Burgenlandkreis eine Visite abstatten, kann es für Unternehmer ungemütlich werden, falls sie es mit dem Gesetz nicht so genau nehmen. Im vergangenen Jahr kontrollierte das Hauptzollamt Magdeburg in der Region insgesamt 1846 Firmen auf Schwarzarbeit, Sozialbetrug und auf die Einhaltung von Mindestlöhnen. Das sind zwölf Prozent mehr als im Vorjahr. Dabei nahmen die Zöllner genau 204 Betriebe des Gastgewerbes ins Visier (plus 17 Prozent gegenüber 2017). In 41 Fällen - und damit in jedem fünften Hotel, Imbiss oder Restaurant – deckten sie einen Mindestlohnverstoß auf. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit.

Die NGG Leipzig-Halle-Dessau beruft sich hierbei auf eine Auswertung des Bundesfinanzministeriums für die Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke (Grüne). „Es kann nicht sein, dass es immer noch Chefs gibt, die ihren Beschäftigten das absolute Minimum vorenthalten - den gesetzlichen oder einen höheren Branchen-Mindestlohn. Solche Verstöße sind immer noch an der Tagesordnung“, kritisiert NGG-Geschäftsführer Jörg Most. Bei Kellnern, Köchinnen und Hotelangestellten komme es am Monatsende auf jeden Euro an.

Die Tatsache, dass viele Unternehmen es immer noch wagen, gegen geltende Mindestlöhne zu verstoßen, macht, so die NGG Leipzig-Halle-Dessau, eines deutlich: „Der Zoll muss mehr und intensiver kontrollieren - gerade auch in der Gastronomie. Beim Thema Mindestlohn zeigt sich, dass Vertrauen gut, aber Kontrolle besser ist. Je höher das Risiko für schwarze Schafe ist, bei illegalen Praktiken überführt zu werden, desto seltener setzen sie auf Tricksereien“, betont Most.

Der Plan von Bundesminister Olaf Scholz, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf mehr als 10.000 Beamte aufzustocken, sei ein „wichtiger Schritt“. Derzeit sei man von diesem Ziel aber weit entfernt. Nach Informationen der NGG waren bundesweit zuletzt lediglich 6600 Planstellen für Kontrolleure besetzt - 199 beim Hauptzollamt Magdeburg.

„Damit der Zoll bei seinen Kontrollen aber überhaupt fündig werden kann, müssen die Arbeitszeiten in den Betrieben genau erfasst werden. Bei Schummeleien mit den Stundenzetteln können die Beamten gegen den Arbeitgeber ermitteln - und geprellte Löhne zurückfordern“, erklärt Jörg Most. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen Firmen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter künftig systematisch dokumentieren. Im Gastgewerbe wurde bereits eine Aufzeichnungspflicht der geleisteten Stunden eingeführt.