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Schutz gegen Krankheiten Schutz gegen Krankheiten: Ohne Impfung kein Kita-Platz im Wethautal

Von Iris Richter 21.08.2018, 04:50
Ein Kind isst in einer Kita.
Ein Kind isst in einer Kita. dpa

Osterfeld - Sollte ich meine Kinder impfen lassen oder nicht? Für manche ist dies eine Gewissensfrage. Impfgegner argumentieren mit möglichen Allergien oder Komplikationen durch den Piks und damit, dass Infektionen das Immunsystem trainieren und stärken.

Für die Verantwortlichen der Verbandsgemeinde Wethautal ist die Antwort auf die Frage allerdings klar. Wollen Eltern ihre Kinder in Kindereinrichtungen des Wethautals betreuen lassen, muss der Nachwuchs geimpft sein. In Paragraph 16 der Kita-Benutzungssatzung der Verbandsgemeinde, die vom Mai 2013 stammt, ist diese Regelung verankert.

Hier heißt es: „Vor Aufnahme eines Kindes in einer Tageseinrichtung ist der Impfschutz durch Vorlage des Impfausweises nachzuweisen. Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, den Impfschutz des Kindes regelmäßig zu kontrollieren und zu vervollständigen. Maßgeblich sind dabei die Empfehlungen der ständigen Impfkommission.“

„Wir wissen, dass sich hinter unserer Satzung eine Impfpflicht verbirgt“

„Wir wissen, dass sich hinter unserer Satzung eine Impfpflicht verbirgt und nicht nur eine Impfberatung, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. Doch wir werden an unserer Regelung festhalten“, machte Verbandsgemeindebürgermeisterin Kerstin Beckmann (FDP) in dieser Woche vor dem Hauptausschuss deutlich. Ausgangspunkt war ein Fall, der die Verwaltung derzeit beschäftigt.

Eine Familie aus dem Droyßiger Zeitzer Forst, die ursprünglich ihre beiden Kinder zur Eingewöhnung in einer Einrichtung der eigenen Verbandsgemeinde angemeldet hatte, will nun von ihrem Wunsch- und Wahlrecht bei der Kinderbetreuung innerhalb des Landkreises Gebrauch machen und ihren Nachwuchs nun lieber im Wethautal betreuen lassen. Doch hier lehnt man die Aufnahme der Kinder ab, weil die nicht über den entsprechenden Impfschutz verfügen. Daraufhin haben sich die Eltern an das Jugendamt des Burgenlandkreises gewandt.

„Wir rechnen damit, dass unsere Satzung von der Kommunalaufsicht als rechtswidrig erklärt wird“

„Wir rechnen damit, dass unsere Satzung von der Kommunalaufsicht als rechtswidrig erklärt wird. Doch wir werden diese nur durch ein Gericht kippen lassen“, so die VG-Chefin. Und das nicht nur, weil die Kita-Satzung des Wethautals aus dem Jahre 2013 stammt und damit älter ist als die neueste Fassung des Infektionsschutzgesetzes, das nur eine Impfberatung vorsieht.

Vor allem sei der Wunsch nach einem verpflichtenden Krankheitsschutz durch Impfung bei der Erarbeitung der Satzung von den Eltern selbst gekommen. Sowohl die Kuratorien der Einrichtungen als auch der Elternrat des Wethautals hätten auf die Verankerung des Impfschutzes gedrungen.

„Wir wollen mit diesen verpflichtenden Impfungen unsere Kinder schützen“

„Wir wollen mit diesen verpflichtenden Impfungen unsere Kinder schützen. Durch die Globalisierung ist die Gefahr von eingeschleppten Krankheiten, die ausgerottet schienen, viel größer geworden“, begründete Kerstin Beckmann vor dem Hauptausschuss das Festhalten an der vorhandenen Satzung. Einzige Ausnahme seien Kinder, bei denen Impfungen aufgrund von nachgewiesenen gesundheitlichen Problemen nicht möglich sind. „Von uns aus sehen wir jedenfalls keine Veranlassung, die Satzung zu ändern“, so Kerstin Beckmann und war sich darin mit den Mitgliedern des Hauptausschusses einig.

Das Wethautal verfügt mit seiner verankerten Impfpflicht übrigens über die strengste Regelung der Region. In den Kita-Satzungen des Droyßiger Zeitzer Forstes, der Elsteraue aber auch der Stadt Zeitz ist lediglich die Impfberatung vorgesehen. (mz)