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Fahrer wegen Trunkenheit vor Gericht Mit dem Lkw und 1,6 Promille von Jena nach Teuchern

Von Tobias Schlegel 29.07.2021, 12:30
Polizeikontrolle
Polizeikontrolle (Paul Zinken/dpa/ZB)

Weissenfels/MZ - Eine kurze Verhandlungspause scheint wohl die beste Lösung zu sein, findet die Richterin. „Ich dringe noch nicht richtig zum Angeklagten durch“, sagt sie in Saal 18 des Weißenfelser Amtsgerichtes und rät dem Verteidiger, mal ein Wort mit seinem Mandanten zu wechseln. Dieser gibt nur sehr wirre und zusammenhangslose Aussagen von sich, die nichts mit der Tat zu tun haben, die ihm vorgeworfen wird.

Laut Anklage ist dies fahrlässige Trunkenheit im Straßenverkehr. Der 53-jährige Lkw-Fahrer, der in einem kleinen Ort der Nähe von Gera wohnt, soll im Oktober 2020 von seinem Heimatort aus mit einem Lastwagen über Jena zur Kiesgrube nach Teuchern gefahren sein - und zwar betrunken. Die Staatsanwaltschaft spricht von einem Mindestwert von 1,6 Promille, die der Thüringer zur Tatzeit intus gehabt haben soll.

Erklärung für Wanken

Nuschelnd und nur schwer zu verstehen gibt der Angeklagte zu Protokoll, am Abend vor der Fahrt vier Flaschen Bier getrunken zu haben. Gegen 5 Uhr sei er losgefahren, zunächst nach Jena, um seinen Lkw zu beladen und dann weiter nach Teuchern. Er habe sich weder betrunken noch fahruntüchtig gefühlt. Ein Zeuge hat der Polizei aber berichtet, dass der 53-Jährige bei der Ankunft in Teuchern gewankt habe und sich festhalten musste. Auch die Ladungspapiere habe der Mann kaum unterschreiben können.

Der Angeklagte und sein Verteidiger führen gesundheitliche Einschränkungen auf das betrunken wirkende Verhalten zurück. Der unsichere Gang habe mit einer Hüft-Operation zusammengehangen, die er sich kurz vorher unterzogen hatte. Auch an der Hand sei er operiert worden - deshalb die Probleme beim Schreiben. Fünf Stunden nachdem der Angeklagte in Teuchern ankommen war, wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Zu dieser Zeit hatte der Thüringer noch rund 1,0 Promille auf dem Kessel. Ein als Sachverständiger geladener Rechtsmediziner hat errechnet, dass der 53-Jähriger zur Tatzeit mindestens 1,6 Promille intus gehabt haben muss.

350 Euro Geldstrafe

Und dieser Wert sei noch zugunsten des Angeklagten ausgelegt worden. Da bei der Abbauzeit von Alkohol wohlwollend gerechnet wurde. Gut möglich, dass der Lkw-Fahrer noch mehr Promille im Blut hatte. So sei es auch unwahrscheinlich, dass der Angeklagte nur vier Bier am Vorabend getrunken haben will. Der festgestellte Alkoholwert zeigt, dass der Mann viel mehr und länger getrunken haben muss.

Doch dieser bleibt bei seiner Version. Schuldig hält ihn die Richterin so oder so. 350 Euro Strafe muss der Thüringer zahlen, seinen Führerschein, den er am Tattag abgeben musste, sieht er frühestens in sechs Monaten wieder.