Ländlicher Raum Ländlicher Raum: Zauberwort heißt Leader

Saubach - Betritt der Kunde die Verkaufsräume der Fleischerei in Hirschroda, ist er zunächst erfreut von der dort angebotenen Ware. Frisch und vom Land, das ist schon etwas anderes als abgepackte Wurst aus dem Supermarktregal. Bald aber fallen auch die ansprechenden Verkaufsräume auf. Hergerichtet wurden sie mit Hilfe des Förderprogramms Leader.
Wer ein Projekt plant, sollte sich mit dem Leader-Management der Lokalen Aktionsgruppe Naturpark Saale-Unstrut-Triasland und Montanregion Sachsen-Anhalt Süd in Verbindung setzen. Sie berät hinsichtlich der Verwirklichung des Projektes. Soll die Maßnahme im kommenden Jahr realisiert werden, wird eine Bewerbung mittels Projektdatenbogen empfohlen.
Online unter www.leader-saale-unstrut-elster.de
Kontakt: Leader-Management, Finneplan Einecke, Steffi Einecke und Antje Rockstroh, 034465/239987 oder [email protected]
„Es ist ein Programm der Europäischen Union und des Landes Sachsen-Anhalt zur Entwicklung des ländlichen Raumes und es ist zugleich ein Mitmachprogramm für die Menschen vor Ort, das ermöglicht, regionale Prozesse aktiv mitzugestalten, Strukturschwächen zu mildern und den Alltag attraktiver zu machen“, erläutert Steffi Einecke.
Lokale Aktionsgruppen
Gemeinsam mit Antje Rockstroh fungiert sie als Leader-Managerin. Denn begleitet wird Leader im Burgenlandkreis und im südlichen Saalekreis nicht nur von den Landkreisen und den zwei Lokalen Aktionsgruppen Naturpark Saale-Unstrut-Triasland und Montanregion Sachsen-Anhalt Süd, sondern ebenso von deren Leader-Management. Mit diesem ist das in Saubach ansässige Büro Finneplan Einecke betraut worden, in dem Diplomingenieurin Steffi Einecke und Antje Rockstroh tätig sind.
In den vergangenen Förderperioden hat das Leader-Management - zumeist im dörflichen Raum - eine Vielzahl von Projekten betreut, die erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Oftmals trugen sie auch zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur bei. So wurden in der Saale-Unstrut-Region in mehreren Verbandsgemeinden Rad- und Wanderwege ausgebaut, die Sanierung eines Weinbergpavillons für Veranstaltungen in Vitzenburg gefördert, die Außenanlagen des Rodlertreffs in Eckartsberga hergerichtet und das Turbinenhaus in Naumburg unterstützt. Im wirtschaftlichen Bereich konnte ein Hotel in Kleinheringen eine Radlerrast und die Außenanlagen gestalten. Die Sanierung von Dorfgemeinschaftshäusern, so in Almrich und Wendelstein oder die Sanierung von Spielplätzen leisteten einen Beitrag zum aktiven Dorf- und Ortsteilleben. „Nicht zu vergessen sind die jungen Familien, welche sich historischer und ortsbildprägender Bausubstanz annahmen und diese zu ihrem Zuhause machten“, heben die Leader-Managerinnen in einer Pressemitteilung hervor. Auch verschiedene Kirchen und kirchliche Einrichtungen konnten mit Hilfe der Leader-Förderung erhalten und saniert werden, so das Gotteshaus in Almrich sowie die Pfarrhäuser in Saubach und Balgstädt.
Bis zum 1. Juli können nun noch neue Anträge auf Unterstützung aus dem Leader-Programm gestellt werden. „Die zwei Lokalen Aktionsgruppen haben ihre Lokale Entwicklungsstrategie in Abstimmung und mit Genehmigung des Landesverwaltungsamtes konzipiert und die wichtigsten Ziele der Region für die kommenden Jahre benannt. Auf dieser Grundlage werden die eingereichten Projekte geprüft und bewertet. Bei Übereinstimmung mit der Entwicklungsstrategie werden diese verbindlich in einer Prioritätenliste an die Bewilligungsstelle gemeldet und ein Förderantrag kann vom Projektträger gestellt werden“, heißt es in der Pressemitteilung weiter.
Einmaliger Zuschuss
Interessenten können sich mit innovativen Projekten für eine Förderung im Leader-Programm bewerben, wenn mindestens ein Handlungsfeld der Entwicklungsstrategie erfüllt ist. Außerdem muss das geplante Vorhaben mit den Leader-relevanten Förderrichtlinien der EU und des Landes Sachsen-Anhalt übereinstimmen. Der Maßnahmenbeginn des Projektes darf erst nach der Bewilligung erfolgen.
Die Förderung wird projektbezogen gewährt und als einmaliger Zuschuss anteilig an den Gesamtkosten nach der Realisierung des Projektes ausgezahlt. Bei kommunalen oder Vereins-Projekten kann der Antragsteller eine Förderung von bis zu 80 Prozent erhalten. Private Antragsteller erhalten bis zu 50 Prozent.