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Erfolgreiche Klage gegen die Umlage Gemeinde Schaudertal siegt vor Gericht

Nach erfolgreicher Klage gegen die Umlage an die Verbandsgemeinde siegt Schaudertal auch gegen den Landkreis. Der soll nun 260.000 Euro zurückzahlen.

Aktualisiert: 19.4.2021, 14:00

Halle (Saale)/Wittgendorf - Die Gemeinde Schnaudertal (Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst) hat erneut eine Klage gegen eine Umlagezahlung gewonnen. Nachdem sie im vergangenen Jahr bereits 417.000 Euro von der Verbandsgemeinde erfolgreich zurückerstritten hat, darf sie nun auch den Burgenlandkreis zur Kasse bitte. Der muss 260.468 Euro aus dem Jahr 2018 nach Wittgendorf zurücküberweisen. Denn das Verwaltungsgericht in Halle hat am Freitag einer Schnaudertaler Klage stattgegeben.

In der Begründung hieß es, dass zum einen eine Erhebung einer Kreisumlage wegen eines Überschusses von 50 Millionen nicht nötig gewesen sei. „Darüber hinaus verletze die Kreisumlage sie (die Gemeinde, Anm. d. Red.) in ihrem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf Gewährleistung einer finanziellen Mindestausstattung“, heißt in einer Pressemitteilung über den Ausgang des Verfahrens.

„Eine Umlageerhebung war also gar nicht zulässig“

Zuvor boten sich die Rechtsanwälte Ulf Gundlach, der den sich in Kur befindlichen Schnaudertaler Bürgermeister Hans-Hubert Schulze (parteilos) vertrat, und Wolfgang Ewer, der für den Burgenlandkreis sprach, einen regelrechten Schlagabtausch. Die Klageseite stützte sich dabei vor allem auf die Frage, ob und wenn ja, inwieweit ein Landkreis laut Kommunalverfassungsgesetz das Recht hat, Rücklagen zu bilden.

Gundlach argumentierte, dass laut Paragraf 99 lediglich der Finanzbedarf mit Umlagezahlungen ausgeglichen, aber kein Überschuss erwirtschaftet werden darf. „Der Burgenlandkreis hatte durch die 150 Millionen Euro aus Lützen aber ein sattes Plus von über 50 Millionen auf dem Konto. Eine Umlageerhebung war also gar nicht zulässig“, so Gundlach.

„Die Lützen-Millionen wurden genutzt“

Dem widersprach Ewer. „Die Lützen-Millionen wurden genutzt, um einen Investitionsstau im Bereich Straßen- und Schulsanierung aufzuholen, einer erheblichen Kostensteigerung im Bereich der Jugendhilfe entgegenzutreten und vor allem, um die Kreisumlage für die kommenden Jahre stabil zu halten. Überdies ist diese in ganz Sachsen-Anhalt die niedrigste“, meinte der Anwalt aus Kiel. Gundlach entgegnete, dass eine Umlage Jahr um Jahr neu bewertet und erlassen werden müsse. Eine Vorausschau sei gesetzlich nicht zulässig.

In dem anderen Punkt, den das Gericht zu seiner Urteilsfindung heranzog, hatte Ulf Gundlach offenbar auch die besseren Argumente. „Im Schnaudertal kann man von kommunaler Selbstverwaltung gar nicht mehr reden. Hier müssen zum Beispiel dringend so viele Straßen saniert werden, dass das vier Millionen Euro kosten würde. Außerdem hat die Gemeinde schon alles verkauft, was sie an Vermögen hatte“, meinte er. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig habe mal festgestellt, dass eine finanzielle Mindestausstattung nicht unterschritten werden dürfe. Gleichwohl hatte das BVG das aber nicht genau definiert.

„Hier muss immer ein Querschnitt aller Kommunen gemacht werden“

Ewer zitierte dagegen aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg, wonach bei der Ermittlung des Finanzbedarfs des Kreises nicht die schwächste Gemeinde betrachtet werden dürfe. „Hier muss immer ein Querschnitt aller Kommunen gemacht werden. Dazu hat der Burgenlandkreis deren finanzielle Situation im Blick und die Umlage wird gewissenhaft abgewägt“, so der Rechtsanwalt. Doch genau das bewertete das Gericht als fehlerhaft. Denn 2017 hatte sich der Kreistag entschlossen, einen Überschuss in bauliche Maßnahmen zu stecken, ohne an die Finanzen der Kommunen zu denken.

Unabhängig davon, dass der unterlegene Burgenlandkreis noch das Recht auf Berufung vor dem Oberlandesgericht hat, freute sich Ulf Gundlach über das Urteil. „Jetzt sehen wir, wie ein fairer Finanzausgleich vorgenommen werden muss. Natürlich stehen auch die Landkreise finanziell mit dem Rücken an der Wand. Aber nach unten zu drücken ist der falsche Weg“, meinte er. Da er neben den Erfolgen mit der Gemeinde Schnaudertal weitere Klagen im Landkreis Mansfeld-Südharz und dem Salzlandkreis mit Rückforderungen im mittlerweile dreistelligen Millionenbereich gewonnen hat, geht Gundlach davon aus, dass das Schule machen wird. „Ich glaube, dass es in Zukunft weitere Klagen geben wird. Bis jetzt sind alle damit durchgekommen“, so der Anwalt. (mz/Matthias Voss)