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Friedhofsgebühren steigen Friedhofsgebühren steigen: Sterben soll in Osterfeld künftig teurer werden

Von Iris Richter 03.12.2018, 07:54
Eine Besucherin auf dem Friedhof. (Symbolbild)
Eine Besucherin auf dem Friedhof. (Symbolbild) dpa-Zentralbild

Osterfeld - Sterben soll in Osterfeld künftig teurer werden. Auf der jüngsten Sitzung des städtischen Haupt-, Finanz- und Vergabeausschusses am Donnerstagabend wurde eine neue Friedhofsgebührensatzung beraten. Weil die Gebühren neu kalkuliert werden müssen, da sie nicht kostendeckend sind, hat sich im abgelaufenen Kalkulationszeitraum ein Defizit von rund 4.730 Euro ergeben. Das macht eine Anhebung der Kosten für Grabstätten nötig.

Grund für diese Unterdeckung sind neben den in der Vergangenheit nicht kostendeckend erhobenen Gebühren für die Nutzung der Trauerhalle auch der kontinuierliche Rückgang der belegten Grabstellen sowie gestiegene Kosten bei der Friedhofsunterhaltung.

Friedhofsgebührensatzung: So teuer könnte zukünftig ein Grab in Osterfeld werden

Die neuen Kosten wurden für die kommenden drei Jahre unter Einbeziehung der aktuellen Kosten sowie der neuen Prognose der Fall- und Grabzahlen berechnet. Künftig könnte eine Reihengrabstätte für eine Sargbestattung in einem Einzelgrab und einer Ruhezeit von 25 Jahren 97 Euro und damit rund vier Euro mehr kosten. Für die gleiche Bestattungsart in einer Wahlgrabstätte sollen künftig 145 Euro und damit knapp sechs Euro mehr gezahlt werden.

Besonders stark schlägt die Erhöhung bei den Gebühren für die anonymen Urnengrabstätten zu Buche. Hier müssen nach der neuen Kalkulation fast sechzig Euro mehr gezahlt werden. Die jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr soll pro Grab um etwas mehr als zwei Euro auf 39 Euro steigen. Die Hauptausschussmitglieder waren sich einig, dass die Gebührenerhöhung nötig ist, um das Defizit auszugleichen, gleichzeitig aber auch moderat ausfällt.

Stadträtin Cornelia Linke (CDU) hatte sich im Vorfeld der Diskussion mit den Satzungen der anderen Gemeinden im Wethautal beschäftigt und festgestellt, dass die Gebühren sehr unterschiedlich ausfallen. Im benachbarten Meineweh etwa sind die Grabstätten deutlich teurer. Ein Einzelgrab kostet dort zwischen 150 und 225 Euro. Dem Gemeinderat, der am Donnerstag tagt, empfiehlt der Ausschuss jedenfalls einstimmig, die neue Friedhofssatzung zu beschließen. (mz)