Feiertage bilden Ausnahmen Feiertage bilden Ausnahmen: Saison der Gartenfeuer startet wieder

Zeitz - Im Burgenlandkreis steht die Gartenfeuer-Saison bevor: Ab Donnerstag, 1. Oktober, und bis zum 30. Oktober dürfen Kleingärtner und Grundstücksbesitzer wieder pflanzliche Gartenabfälle verbrennen. Ausnahmen bilden zum Beispiel die Kernstadt Weißenfels sowie Lützen und Starsiedel, wo ein generelles Verbrennverbot gilt.
Wie das Landratsamt mitteilte, dürfen jeweils montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 12 Uhr Gartenfeuer angezündet werden. An Sonntagen sowie an den beiden Feiertagen (Samstag, 3. Oktober, und Samstag, 31. Oktober) ist ein Verbrennen nicht zulässig. Die Behörde weist zudem darauf hin, dass bei Gartenfeuern der Brandschutz und die Wetterlage zu beachten seien. Mitarbeiter des Umweltamtes werden die Einhaltung überwachen. Verstöße könnten als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Verbrennen von Gartenabfällen ist im Burgenlandkreis durchaus umstritten
Zudem sollte das Verbrennen nur dann erfolgen, so das Landratsamt, wenn alle anderen Entsorgungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Gartenabfälle könnten kompostiert oder an öffentlichen Annahmestellen größtenteils gebührenfrei abgegeben werden. Wer dennoch verbrennt, sollte zudem die Gartenabfälle vorher umschichten, um Kleinstlebewesen zu vertreiben und nicht mit zu verbrennen.
Das Verbrennen von Gartenabfällen ist im Burgenlandkreis wegen der verbreiteten Belästigung durch Rauch durchaus umstritten. Deshalb haben auch Naumburg, Freyburg und Bad Bibra ein ganzjähriges Verbot. In manchen Orten gilt dagegen nur im März (Hohenmölsen) beziehungsweise nur im Oktober (mehrere Orte bei Freyburg) ein Verbot. Auch in Zeitz wird aktuell heftig über ein Verbot debattiert. Der Stadtrat berät zum Thema noch im Oktober.
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