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Entführung von Leipzig nach Lützen Entführung von Leipzig nach Lützen: Anklage erhoben: Wurde Zwölfjährige missbraucht?

Von Anja förtsch 16.08.2017, 10:53
Der Transporter wurde von der Polizei bei Lützen gestoppt. Dort konnte das Mädchen aus dem Fahrzeug befreit werden.
Der Transporter wurde von der Polizei bei Lützen gestoppt. Dort konnte das Mädchen aus dem Fahrzeug befreit werden. Lucas S.

Leipzig/Lützen - Etwa drei Stunden, rund 180 Minuten, von denen jede einzelne sich wie eine Ewigkeit angefühlt haben muss - so lange musste eine Zwölfjährige Anfang Juni in einem Transporter aushalten, in den sie ihr mutmaßlicher Entführer gesperrt hatte. Nun hat die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage gegen den Mann erhoben.

Der 36-Jährige hatte das Mädchen am frühen Nachmittag des 7. Juni in Leipzig entführt, gegen 18.30 Uhr stellte die Polizei den Mann in Lützen und befreite das Kind. Wie der mutmaßliche Entführer vorging, was genau passiert ist und was er geplant hatte - all das liegt derzeit noch im Dunkeln. Antworten darauf könnte der Prozess bringen, der gegen ihn eröffnet werden soll.

Zwölfjährige entführt: Ist Tatverdacht gegen 36-Jährigen gerechtfertigt?

Wann genau die Verhandlung gegen den mutmaßlichen Entführer beginnt, steht derzeit noch in den Sternen. „Die Anklage ist dem Mann und seiner Verteidigung jetzt zugestellt worden“, sagte Hans Jagenlauf, Sprecher am Landgericht Leipzig, am Dienstag der MZ. „Nun wird die Stellungnahme des Angeklagten abgewartet, danach entscheidet die Strafkammer des Landgerichts, ob es zu einer Hauptverhandlung kommt.“

Entscheidend sei dafür etwa, ob der Tatverdacht gegen den Mann gerechtfertigt ist. Das wäre er beispielsweise nicht, wenn der Angeklagte ein wasserdichtes Alibi hätte. „Erst nachdem die Strafkammer entschieden hat, ob es zu einem Prozess kommt, wird ein Starttermin gewählt“, so Jagenlauf.

Im Ernstfall droht dem Angeklagten eine lange Zeit hinter Gittern. Ihm wird ein Sexualdelikt, Freiheitsberaubung und Körperverletzung vorgeworfen. „Bei der Anklage droht dem Mann im Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren“, erklärte Jagenlauf weiter.

Warum nicht in Halle Anklage erhoben wird

Der 36-Jährige wurde direkt bei der Befreiung des Mädchens festgenommen, bis zum möglichen Prozessbeginn sitzt er in Untersuchungshaft. Dass die Anklage von der Staatsanwaltschaft Leipzig und nicht etwa der Staatsanwaltschaft Halle erhoben wurde, liegt am Ort der Entführung, schilderte Felix Mezger, Sprecher der Leipziger Behörde: „Wer die Anklage erhebt, richtet sich nach dem Tatort, nicht nach dem Ort der Festnahme.“

Der Fall hatte die Region vor rund zweieinhalb Monaten schockiert. Ein zwölfjähriges Mädchen hatte sich laut Medienberichten unter Verweis auf die Leipziger Polizei mit zwei Freundinnen auf dem Heimweg von der Schule befunden und gegen 14.40 Uhr von ihnen verabschiedet. Gegen 15.30 Uhr ging dann ihr Notruf bei der Polizei ein.

Sie sei entführt worden, befinde sich in einem Transporter, sagt sie den Beamten. Sie nennt noch ihren Namen und ihr Alter, dann bricht die Verbindung ab. Die Polizei reagiert sofort, richtet einen Führungsstab ein und fordert Unterstützung an. Gegen 18.10 Uhr machen die Beamten den weißen Transporter auf der A 38 an der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt ausfindig, gegen 18.30 Uhr stoppen sie das Fahrzeug, nehmen den Fahrer fest und befreien die Zwölfjährige.

Mutmaßlicher Entführer der Zwölfjährigen vorbestraft

Später wird klar, dass der Mann die Tat offenbar geplant und den Transporter extra für eine Entführung vorbereitet hatte, indem er etwa die Seitenscheiben abgeklebt hatte. Auch ist er kein unbeschriebenes Blatt: Laut Staatsanwaltschaft ist er wegen des Erwerbs und Besitzes von Kinderpornografie vorbestraft.

Der 36-Jährige habe in der Region um Lützen gelebt, habe keine familiäre Verbindung zu dem Mädchen. Dass sich Opfer und Täter überhaupt kannten, sei unwahrscheinlich, so die Leipziger Polizei. (mz)