Bundesstrasse 88 Bundesstrasse 88 : Ausbau noch nicht in Sicht

Mollschütz - Das Hochwasser von 2013 und der es verursachende Starkregen hatten nicht nur auf kommunalen Straßen und Wegen, so auf dem Saaleradwanderweg in der Gemeinde Schönburg oder der Ortsverbindung von Naumburg Henne nach Schellsitz, große Schäden angerichtet. Ebenso wurde die Bundesstraße 88 durch Grundwasseranstieg im Bereich des Mollschützer Berges zum Feuchtgebiet.
Damals hatte sich durch das aus dem Boden an die Straßenoberfläche drückende Wasser der Asphalt gelöst, waren Schlaglöcher und Rinnen entstanden. Durchdringen von Schichtwasser wird dieses Phänomen im Straßenbau genannt. Der entsprechende Bereich der B 88 wurde durch die Straßenmeisterei Laucha dann repariert, seitdem erfolgen turnusmäßige Kontrollen des „Quellgebiets“.
Eine nachhaltige Lösung sieht allerdings anders aus. Und da der Streckenabschnitt vor und hinter der Schadstelle über eine Länge von 2,5 Kilometer einen desolaten Zustand aufweist, sollte einerseits der „Sumpf“ dauerhaft durch eine Tiefdrainage trockengelegt werden, andererseits ein grundhafter Ausbau der Bereiches Mollschütz erfolgen. Eine mögliche Baudurchführung war für das Jahr 2016 ins Auge gefasst worden.
In nächster Zeit, so Hartmut Bredner von der Landesstraßenbaubehörde auf Nachfrage, ist allerdings nicht mit einem Baubeginn zu rechnen. Der Fachgruppenleiter Straßenplanung und Entwurf zum aktuellen Stand: „Bedingt durch zwischenzeitliche Änderungen an einschlägigen Baubestimmungen mussten leider Teile der Vorentwurfsunterlagen überarbeitet werden. Dies ist aber nun abgeschlossen, und erste Planungsunterlagen konnten bei der für die Durchführung des notwendigen Baurechtsverfahrens zuständigen Behörde – dem Landesverwaltungsamt, Referat 308 Planfeststellung – eingereicht werden.“ Bredner geht gehen davon aus, dass das Planfeststellungsverfahren spätestens Anfang 2017 formell eingeleitet werden kann. Wegen der damit verbundenen umfangreichen Öffentlichkeitsbeteiligung sei nicht damit zu rechnen, dass dieses Verfahren dann auch noch 2017 seinen Abschluss finden kann.
Nach Eintreten der Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses sind weitere Planungsschritte für die unmittelbare Bauvorbereitung und Vergabe der Bauleistung erforderlich, so dass der Fachgruppenleiter auch für 2018 nicht mit einem Baubeginn rechnet.