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Amtsgericht Naumburg Amtsgericht Naumburg: Haarspray plus Feuer gleich Stichflamme

Von Jana Kainz 16.12.2016, 08:35
22-Jähriger soll über ein Jahr hinter Gitter. Mit Haarspray und Feuer entfachte er in einer Naumburger Drogerie eine Stichflamme.
22-Jähriger soll über ein Jahr hinter Gitter. Mit Haarspray und Feuer entfachte er in einer Naumburger Drogerie eine Stichflamme. ddp

Naumburg - Beinahe bockig stützte ein 22-Jähriger über den Tisch gefläzt sein Kinn in die Hand. Was er am Donnerstag im Amtsgericht Naumburg zu hören bekam, schien ihm wenig zu gefallen. Für anderthalb Jahre möchte ihn das Schöffengericht wegen räuberischen Diebstahls, gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzungen, Beleidigung und Widerstands gegen Polizisten hinter Gitter schicken - Bewährung ausgeschlossen.

Täglich halbes Gramm Crystal Meth

Immerhin habe der Mann, der weder eine Berufsausbildung noch einen festen Wohnsitz hat, die Straftaten teils begangen, um seine Drogensucht zu finanzieren, hieß es im noch nicht rechtskräftigen Urteil. Somit sei nicht ausgeschlossen, dass der mittellose Angeklagte wieder straffällig werde, meinte zuvor der Oberstaatsanwalt, der für anderthalb Jahre Haft plädiert hatte. Dabei verwies er darauf, dass das Grundübel angepackt werden müsse - die Drogensucht des Angeklagten. Seine Tagesration: ein halbes Gramm Crystal Meth. Doch zurück zu den angeklagten Straftaten. Derer gab es drei.

Kassierer beleidigt und verletzt

Die wohl außergewöhnlichste ereignete sich am 11. Februar dieses Jahres in einem Naumburger Drogeriemarkt. Als der Angeklagte eine Haarsprayflasche bezahlen wollte, begrüßte er den Kassierer mit der Bemerkung, dass diesem das Nasenpiercing nicht stehe. Der Kassierer trug es mit Fassung. Als der Kunde aber kurz vorm Verlassen der Drogerie Haarspray versprühte und mit einem Feuerzeug entzündete, so dass sich eine Stichflamme bildete, verwies der Angestellte den Mann des Ladens. Dafür kassierte er vom Angeklagten, für den die Stichflamme ein „kleines Späßchen“ war, einen Schlag mit der Spraydose ins Gesicht.

Auslöser für Straftat Nummer zwei war ein Streit mit seinem Bruder am 5. April in Hohenmölsen. Während sich die Streithähne in den Haaren hatten, wurde die Polizei alarmiert. Die eingetroffenen Beamten fanden nur noch den Angeklagten vor. Wegen dessen Verletzung im Gesicht riefen sie einen Krankenwagen. Auf dem Weg zu diesem habe sich der 22-Jährige gewehrt, wobei er unter Beleidigungen die Polizisten verletzte.

Mit Reizgas zur Räson gebracht

Mit einem Beutezug durch einen Naumburger Baumarkt machte sich der Mann am 13. April zum dritten Mal strafbar. Er sackte Waren im Wert von über 300 Euro ein, jedoch nicht unbemerkt. Als der Ladendetektiv ihn ins Büro führen wollte, schlug er um sich. Dem Dieb gelang, trotz dass ein Mitarbeiter dem Detektiv zur Hilfe geeilt war, die Flucht samt Beute. Er kam nicht weit, aber nur, weil die eingetroffene Polizei letztlich Reizgas einsetzte.

Während der Taten stand der Angeklagte unter Alkohol und Drogen. Obwohl in seinem Blut jeweils nur Werte von leicht über eine Promille festgestellt wurden, haben Ärzte ihn als „stark alkoholisiert“ beschrieben. Das würde der gleichzeitige Konsum von Alkohol und Drogen bewirken. Der Vorsitzende Richter legte dem Mann ans Herz, sich um eine Therapie zu kümmern. Trete er eine solche an, so der Richter, könnte ein Teil der Haftzeit zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei der Strafbemessung ging das Gericht von einer verminderten Schuldfähigkeit aus.