Burgenlandkreis Burgenlandkreis: Narkose-Tod beim Zahnarzt
ZEITZ/MZ. - So war es wohl, als der zweijährigeHannes im vergangenen Jahr in einer Praxisin Zeitz (Burgenlandkreis) eine Kariesbehandlungerhalten sollte. Dort fiel letztlich die Entscheidung,das Kind unter Vollnarkose zu behandeln -mit tragischen Folgen. Hannes starb zwei Tagenach der Behandlung am 16. Januar 2009 anNarkosekomplikationen. Trotz Notbehandlung,zuletzt in einer Leipziger Spezialklinik,konnten Ärzte bei ihm nur noch den Gehirntodfeststellen.
Inzwischen liegen mehrere Gutachten vor unddie Staatsanwaltschaft will den Anästhesistenanklagen, der damals für den Zahnarzt dieNarkose gesetzt hat. Der Vorwurf lautet auffahrlässige Tötung, sagte Halles StaatsanwaltschaftssprecherKlaus Wiechmann am Freitag. Dem Mediziner werdenBehandlungsfehler und der Einsatz eines Narkosegerätesvorgeworfen, das für Kleinkinder nicht geeignetist. Er selbst hat sich bislang nicht geäußert.
Ein zweijähriges Kind unter Vollnarkose? Beieinigen Fällen sei das tatsächlich notwendig,sagt der Präsident der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalts,Frank Dreihaupt. Etwa bei Angstpatienten mitdringend behandlungsbedürftigen Zähnen oderbei Behinderten, bei denen eine Kooperationnicht möglich ist. "Da haben Sie anders keineChance", so Dreihaupt. Und auch Kleinkinderkönnten schon so schlechte Zähne haben, dassetwas unternommen werden muss. Laut Bundesverbandder Kinderzahnärzte leiden bis zu 15Prozentder Kleinkinder - rund 70000 pro Jahrgang- unter so schweren Zahnproblemen, dass eineBehandlung oft nur unter Narkose möglich ist."Dass ein Arzt Vollnarkose bei einer Routineuntersuchungeinsetzt, kann ich mir nicht vorstellen",so Dreihaupt. Grundsätzlich würden die Narkosegerätealler halbe Jahre vom Tüv überprüft. Narkosenseien heute durchaus sicher. "Das Restrisikoist sehr gering - aber es ist da."
Die Ärztekammer des Landes hat inzwischenEinsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaftbeantragt, um berufsrechtliche Schritte gegenden Anästhesisten zu prüfen. In der Regelwerde dazu - abhängig vom Vorwurf - das Endestrafrechtlicher Ermittlungen abgewartet,so Juristin Kathleen Hoffmann. Sollten sichMedienberichte bestätigen, dass ein nichtzugelassenes DDR-Narkosegerät benutzt wurde,würde man indes schon eher in Kontakt mitdem Arzt treten. Der Kammer ist der Fall erstseit Mitte Januar 2010 bekannt. Ein Berufsgerichtkann grundsätzlich Geldbußen verhängen oderder zuständigen Behörde den Approbationsentzugempfehlen.