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Briefwahl Briefwahl: «Regeln werden recht großzügig gehandhabt»

01.06.2004, 19:28

Halle/MZ. - Am 13. Juni findenbundesweit die Europa- und Kommunalwahlenstatt. All diejenigen, die am Wahlsonntagverhindert sind, haben die Möglichkeit derBriefwahl. Michael Deutsch sprach darübermit Sachsen-Anhalts Landeswahlleiter Paul-UweSöker.

Wer darf per Brief wählen?

Söker: Nach dem Gesetz kommen nurPersonen in Betracht, die aus zwingenden beruflichenGründen oder aufgrund von Krankheit nichtdie Möglichkeit zum Urnengang haben. In derPraxis wird das aber recht großzügig gehandhabt.

Wie läuft die Wahlprozedur ab?

Söker: In den Wahlbenachrichtigungenfinden sich genaue Hinweise dazu. Zunächstmüssen Briefwähler ihre Wahlunterlagen anfordern.Der ausgefüllte Wahlschein muss spätestensam Wahltag bis 18 Uhr im Briefkasten der Gemeindeoder Stadt liegen.

Was muss der Briefwähler zusätzlich beachten?

Söker: Er muss eine eidesstattlicheVersicherung per Unterschrift leisten. Wichtigist, dass der Stimmzettel separat im Wahlumschlagverschlossen wird und dieser gemeinsam mitdem Begleitschreiben im dafür vorgesehenenblauen Wahlbriefkuvert versandt wird.

Man muss aber nicht versenden?

Söker: Richtig. Man kann mit der Wahlbenachrichtigungzur Gemeinde gehen, sich die Unterlagen gebenlassen und vor Ort seinen Stimmzettel ankreuzen.Das ist in Sachsen-Anhalt überall möglich.

Ist die Briefwahl beliebt?

Söker: Der Anteil der Briefwählerlag immer schon recht hoch. Wir rechnen mitetwa zehn Prozent.