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Gefährliches Feuerwerk aus dem Ausland 115 Kilogramm beschlagnahmt! Zoll sichert zahlreiche illegale Böller

Bereits kurz vor Silvester hat das Hauptzollamt in Magdeburg einige potenziell gefährliche Feuerwerkskörper aus dem Verkehr ziehen können. Worauf beim Online-Handel von Feuerwerk besonders zu achten ist.

Von DUR/dpa 17.12.2025, 08:18
Bereits vor Silvester hat das Hauptzollamt etliche Kilogramm an illegalen Böllern beschlagnahmt.
Bereits vor Silvester hat das Hauptzollamt etliche Kilogramm an illegalen Böllern beschlagnahmt. Foto: Zoll Magdeburg/dpa

Magdeburg. - Kurz vor Silvester hat das Hauptzollamt bereits eine Vielzahl an illegalen Böllern sichergestellt. Wie Sebastian Schultz, Pressesprecher beim Hauptzollamt Magdeburg, mitteilte, wurden bereits 115 Kilogramm an illegalen Feuerwerkskörpern durch den Zoll beschlagnahmt.

Illegale Böller: Verbrennungen und Verlust von Gliedmaßen

Zudem sprach das Hauptzollamt eine deutliche Warnung aus: Feuerwerk aus benachbarten Ländern würde nicht immer den deutschen Sicherheitsstandards entsprechen. "Nicht auf ihre Sicherheit getestete Böller sind unberechenbar und sie zu nutzen, kann extrem gefährlich werden. Im schlimmsten Fall kann es zu Verbrennungen, Verätzungen oder dem Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht kommen", erklärte Schultz.

Jedes Jahr würde der Zoll Pakete mit teils extrem gefährlicher Pyrotechnik entdecken: Allein im Jahr 2024 seien bundesweit über sieben Tonnen an illegalen Feuerwerkskörpern beschlagnahmt worden.

Vorsicht geboten: Zulassungszeichen werden gefälscht

„Für die eigene Sicherheit sollte man auf Feuerwerkskörper verzichten, deren Herkunft man nicht klar nachvollziehen kann oder die keine vorgeschriebene CE-Kennzeichnung haben“, so Schultz. 

Tatsächlich ist die Einfuhr von nicht zugelassene Feuerwerk ohne CE-Kennzeichen nach Deutschland laut Zoll nach dem Sprengstoffgesetz verboten. Es sei nicht ungewöhnlich, dass sogar gefälschte Zulassungszeichen verwendet werden.

Für Feuerwerkskörper, von denen eine mittlere oder große Gefahr ausgehe, sei zudem die Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich.