Arbeitsamt Arbeitsamt: Kindergeld wird auch nach Ausbildung gezahlt
Halle/dpa. - Für Jugendliche unter 18 Jahren wird in jedem Fall das Kindergeldunabhängig von der Höhe eines eigenen Einkommens weitergezahlt. Beivolljährigen Kindern ist der Kindergeldanspruch immer von der Höheihres Einkommens im Kalenderjahr abhängig. Für Volljährige könne ineiner Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten dasKindergeld weiter gezahlt werden. Allerdings darf das Kinder nichtälter als 27 Jahre sein und die Übergangszeit darf höchstens vierMonate lang sein.
Kindergeld gibt es auch, wenn der betroffene Jugendliche keineAusbildung aufnehmen kann. Die ernsthaften Bemühungen um einenAusbildungsplatz müssen aber nachgewiesen werden, etwa durchBewerbungen und Absagen oder durch die Meldung als Bewerber um einenAusbildungsplatz bei der Berufsberatung.
Eine Arbeitslosmeldung beim Arbeitsamt ist für den weiteren Bezugvon Kindergeld nur dann erforderlich, wenn weder Übergangszeit nochBemühungen um einen Ausbildungsplatz vorliegen. Das Kindergeld wirddann aber nur bis zum 21. Lebensjahr gezahlt. Zuständig für dasKindergeld sind die Familienkassen bei den Arbeitsämtern.