Arbeitnehmer Arbeitnehmer: Rechte und Pflichten bei Wetterchaos
Halle (Saale)/MZ. - Ein generelles "schneefrei" gibt es nicht. Mit einer Ausnahme: Wenn der Wetterdienst explizit davor warnt, das Haus zu verlassen, müssen Arbeitnehmer selbst entscheiden, ob die Fahrt zur Arbeit noch "zumutbar" ist, erläutert Norbert Schuster, Experte für Arbeitsrecht bei der Gewerkschaft IG BCE. Ist sie nach normalem Ermessen nicht mehr zumutbar, kann man zu Hause bleiben. Ein Anspruch auf Lohn besteht nicht.
Wer wegen Eis und Schnee zu spät kommt, hat keinen Anspruch auf Lohn. Der Arbeitgeber darf das Geld für die Fehlzeiten kürzen. Oder es muss nachgearbeitet werden. Arbeitgeber dürfen erwarten, dass sich Mitarbeiter auf die Wetterverhältnisse einstellen und früher aufstehen, um pünktlich zur Arbeit zu kommen. Auch einen Umstieg auf andere Verkehrsmittel darf man erwarten.
Ein Sonderfall ist die Kinderbetreuung. Machen Schulen und Kindergärten dicht und findet sich kein Angehöriger für die Betreuung, darf man zu Haus bleiben. Der Arbeitgeber muss sogar für ein paar Tage den Lohn zahlen.
Bei Unfällen auf dem Weg zur Arbeit zahlt die Berufsgenossenschaft. Macht das schlechte Wetter einen Umweg nötig, ist das in der Regel auch versichert. PH