-Prozess -Prozess: Befangenheitsantrag gegen Richter abgelehnt

Dresden/dpa. - Der „Sachsensumpf“-Berufungsprozess gegen zwei freie Journalisten ist trotz Zweifeln der Verteidigung weitergegangen. Das Landgericht Dresden hat die Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter als unbegründet abgelehnt, wie am Montag zum Auftakt des zweiten Prozesstages mitgeteilt wurde. Die Befürchtung, Richter Martin Schultze-Griebler könne nicht unparteiisch sein, treffe nicht zu, hieß es in dem Beschluss des Gerichtes dazu. Schultze-Griebler schätzte in einem Statement vor Fortsetzung der Beweisaufnahme am Montag die Erfolgsaussichten der Staatsanwaltschaft allerdings als gering ein.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Journalisten üble Nachrede und Verleumdung vor. Es geht um Beiträge im „Spiegel“ und bei „Zeit“-Online aus dem Jahr 2008. Die drehten sich unter anderem um Vorwürfe gegen hochrangige Juristen in Sachsen, es ging um angebliche Besuche im Leipziger Kinderbordell „Jasmin“. In erster Instanz waren Arndt Ginzel (39) und Thomas Datt (44) vom Amtsgericht Dresden vor zwei Jahren wegen übler Nachrede zu Geldstrafen in Höhe von jeweils 2500 Euro verurteilt worden. Der Vorwurf der Verleumdung war fallengelassen worden.
Er wolle den Umfang der Beweisaufnahme deutlich reduzieren, sagte Schultze-Griebler ausdrücklich mit Blick auf den Prozess gegen zwei ehemalige Zwangsprostituierte aus dem Leipziger Bordell, die derzeit wegen Verleumdung angeklagt sind. Dieser Prozess vor dem Amtsgericht Dresden steht auf der Kippe, beide Frauen sind verhandlungsunfähig und nach Meinung von Beobachtern traumatisiert.
Das Landgericht befragte am Montag einen „Spiegel“-Reporter zur Zusammenarbeit mit den beiden freien Journalisten. Der Reporter sagte aus, dass er den Artikel über die Vorgänge im Kinderbordell selbst geschrieben habe, obwohl die Namen der beiden freien Journalisten zusammen mit seinem als Autoren genannt worden waren. Der „Spiegel“ hatte den betreffenden Beitrag 2008 in einigen Punkten korrigiert und eine Strafe bezahlt, so dass es zu keiner Verleumdungsklage kam.