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Wollige Vierbeiner dürfen sogar blöken

Von Angelika Andräs 25.07.2005, 18:28

Rasberg/MZ. - Darf man in Zeitz Schafe halten? Die MZ gab diese Frage an die Pressestelle der Stadtverwaltung weiter. Und erhielt die Antwort: Ja, man darf. Eine gesonderte Regelung für die Stadt Zeitz, so Pressesprecherin Christl Gerster, die das Halten speziell von Schafen verbiete, gäbe es nicht. Grundsätzlich obliegt es dem Grundstückseigner, seinem Mieter die Tierhaltung, angefangen von Katze und Hund, zu erlauben oder zu verbieten. In Mietshäusern wird das zumeist im Rahmen des Mietvertrages und der Hausordnung geregelt.

Ein Grundstückseigentümer muss die Stadt nicht um Erlaubnis fragen, ob er auf seiner Wiese oder in seinem Garten Schafe grasen lässt. Allerdings, betont Frau Gerster, müsse die artgerechte Haltung der Tiere gesichert sein. Dazu erfolgt eine Meldung beim Veterinäramt des Burgenlandkreises, das auch Kontrollen durchführt. Gibt es da keine Beanstandungen, dürfen sich die wolligen Vierbeiner tummeln. Und Beanstandungen wegen nicht artgerechter Haltung der Schafe in Rasberg gibt es nicht. Bliebe also die Frage nach dem Lärm, den die Tiere machen.

Die städtische Satzung regelt die "Lärmfrage" grundsätzlich. Die Ruhezeiten müssen eingehalten werden. Und ab 22 Uhr sind generell bis 6 Uhr nur noch 45 Dezibel zumutbar. Obwohl es keine Grenzwerte für die Lärmbelästigung durch Tiere gibt. Doch Gesetze geben vor: So können Tierhalter verpflichtet werden, dafür Sorge zu tragen, dass keine Geräusche auf das Nachbargrundstück dringen. Hunde dürfen nur zu bestimmten Zeiten, nicht länger als zehn Minuten am Stück und insgesamt nur 30 Minuten am Tag bellen. Hähne dürfen in Wohngebieten nicht vor sechs Uhr morgens krähen. Im ländlichen Raum sieht man das lockerer. Mehrfach verfügten aber Gerichte, dass das Krähen "zwischen 19 und 8 Uhr, sonntags bis 9 Uhr verhindert" werden muss.

Zu Schafen wird weniger gesagt. Grundsätzlich verweist der Deutsche Tierschutzbund in seiner Rechtsauskunft aber darauf, dass das Wiehern von Pferden und Blöken von Schafen hierzulande typischer ist als zum Beispiel der Lärm von exotischen Papageien. Und dieser "typische Lärm" gilt in ländlichen Gegenden noch eher als vertretbar. Und das meinte auch Frau Gerster zum Problem: Rasberg sei trotz Eingemeindung im Kern noch ländlich.