Waldbrandgefahrenstufe 3 Waldbrandgefahrenstufe 3: Osterfeuer in Zeitz verboten

Zeitz - Das Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt ruft ab Sonnabend, 20. April, die Waldbrandgefahrenstufe 3 für den Burgenlandkreis aus. Damit müssen alle Osterfeuer ab Karsamstag verboten werden, informiert die Pressestelle der Stadt Zeitz. „Wir bitten um Verständnis“, so Sprecherin Sophie Schlehahn, „bitte verzichten Sie aus Sicherheitsgründen auch auf kleine Feuer in Feuerstellen.“
Waldbrandgefahr: Osterfeuer verboten
Waldbrandgefahrenstufen geben die aktuelle Waldbrandgefahr an. Sie dienen als Grundlage zur Einleitung entsprechender Schutzmaßnahmen und werden vom Waldbrandschutz-Beauftragten des Kreises auf Grundlage der Berechnungen des Deutschen Wetterdienstes ausgegeben. Insgesamt gibt es fünf Waldbrandgefahrenstufen. Die dritte Waldbrandgefahrenstufe bedeutet „mittlere Gefahr“.
Im Gegensatz zu Zeitz sind alle Osterfeuer in Weißenfels erlaubt. Gleiches gilt für Teuchern und Lützen. In Hohenmölsen ist die Lage noch unklar. Dort läuft eine schriftliche Anfrage. (mz/and)