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Prozess um Kinderpornographie Trotz Geständnis: Darum brach Richter die Verhandlung am Zeitzer Gericht ab

Ein 46-jähriger Zeitzer steht wegen Besitz von kinderpornografischen Schriften und Bildern vor Gericht. Wurde er selbst als Kind missbraucht?

Von Matthias Voss 30.04.2021, 16:30
Ein Zeitzer ist angeklagt, weil auf seinem Rechner kinderpornographie Schreiben und Bilder gefunden wurden.
Ein Zeitzer ist angeklagt, weil auf seinem Rechner kinderpornographie Schreiben und Bilder gefunden wurden. Foto: IMAGO / Christian Ohde

Zeitz - Weil er kinderpornografische Schriften und Bilder besessen haben soll, steht jetzt ein 46-jähriger Zeitzer als Angeklagter vor dem Amtsgericht. Allerdings hat der Richter die Verhandlung schon nach kurzer Zeit wieder ausgesetzt, weil er den Angeklagten auf dessen geistige Gesundheit begutachten lassen möchte.

Zuvor war der Zeitzer vollumfassend geständig. Im August des vergangenen Jahres hatte die Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung entsprechende Dateien auf seinem Tablet-Computer und Handy gefunden. „Ich hatte ein schlechtes Gewissen dabei, aber ich war neugierig“, meinte der Angeklagte. Sein Verteidiger erklärte, dass es dem Zeitzer durchaus bewusst gewesen sei, dass das Herunterladen aus dem Internet und der Besitz solcher Dinge verboten waren.

Neigung zur Kinderpornographie: Wurde angeklagter Zeitzer selbst als Kind missbraucht?

Die Betreuerin des Angeklagten meinte aber auch, dass dieser geistig zurückgeblieben sei. „Er lebt mittlerweile im intensiv-betreutem Wohnen und arbeitet in einer Behindertenwerkstatt“, erklärte sie in der Verhandlung. Sie habe ihm schon mehrfach Beratungsstellen wegen seiner Neigung vorgeschlagen. „Aber das kommt nicht so bei ihm an.“ Und dann äußerte sie die Vermutung, dass der 46-Jährige selber als Kind von seinem Vater missbraucht worden sei. Das bestätigte der Angeklagte allerdings nur rudimentär.

Das aber war für den Richter Grund genug, die Verhandlung abzubrechen und ein psychologisches Gutachten in Auftrag zu geben. Während die Vertreterin der Staatsanwaltschaft keine Notwendigkeit dafür sah, begrüßte der Verteidiger das Vorhaben. Die Verhandlung soll dann fortgesetzt werden, wenn das Gutachten vorliegt. Ein Termin wurde aber noch nicht anberaumt. (mz)