Tierkörperbeseitigung Tierkörperbeseitigung: Kreis droht mit Ausstieg
Weißenfels/MZ. - Der Landkreis Weißenfels droht damit, aus dem Zweckverband Tierkörperbeseitigung Sachsen-Anhalt auszutreten. Eine entsprechende Empfehlung an den Kreistag hat der Kreisausschuss ausgesprochen.
Landrat Rüdiger Erben (SPD) erläuterte im Ausschuss die Hintergründe. Der Landkreis sei in der Entsorgungspflicht für verendete Tiere. Dies betreffe allerdings nicht die Rückstände des Weißenfelser Schlachthofes, wofür der Betrieb selbst verantwortlich sei. Seit Mitte der 90er Jahre sei der Landkreis Mitglied des Zweckverbandes. Die toten Tierkörper würden in einer Anlage bei Genthin entsorgt. Jeder Landkreis habe nach einem bestimmten Schlüssel eine Umlage zu zahlen. Doch gerade dieser Umlageschlüssel berücksichtige nicht die durch die einzelnen Mitglieder tatsächlich verursachten Kosten. Landkreise mit einer relativ hohen Bevölkerungsdichte aber niedrigen Tierbeständen würden benachteiligt. Besonders die Landkreise im Süden Sachsen-Anhalts würden derzeit mit einer Umlage belastet, die die tatsächlichen Entsorgungskosten weit überschreitet. Als Beispiel machte Erben für das Jahr 2000 eine Rechnung auf. Die Entsorgungskosten für Tierkörper betrugen reichlich 126 000 Mark, die für dieses Jahr gezahlte Umlage belief sich jedoch auf rund 207 000 Mark. Somit habe der Kreis rund 81 000 Mark zu viel gezahlt.
Und weil die Situation so ist, wollen die Südkreise nun mit einer konzertierten Aktion politischen Druck machen und in entsprechenden Kreistagsbeschlüssen mit dem Austritt aus dem Zweckverband drohen. Uneingeschränkt konnte der Kreisausschuss der ursprünglichen Vorlage jedoch nicht folgen. Diese sah vor, den Landrat zu Kündigung bzw. Austritt aus dem Verband zu ermächtigen. Gunter Schmidt (CDU-Fraktion) und Alfred Faust (PDS-Fraktion) sahen es als problematisch an, austreten zu wollen, ohne dass sich eine klare Alternative zum Zweckverband des Landes - etwa die Gründung eines eigenen Verbandes im Süden - aufzeigen lässt. Schließlich fand eine Beschlussvorlage die Zustimmung des Ausschusses, in der der Landkreis eine Kündigung androht für den Fall, dass im Zweckverband keine gerechtere Finanzierungslösung gefunden wird.