"Schurke" Standesamt Zeitz: Wenn sich frischgebackene Eltern skurrile Namen wünschen
Zeitz - Ein Name, der gut klingt und den sonst keiner hat: Das ist der Wunsch vieler frisch gebackener Eltern, die bei Marion Poppe um Eintragung bitten. Die Zeitzer Standesbeamtin hat schon viel gehört und gesehen. „Wir recherchieren dann in Namensbüchern und auf einschlägigen Seiten im Internet nach dem Wunsch der Eltern“, so die 62-Jährige. Und in den meisten Fällen wird die Verwaltungsmitarbeiterin nach eigenem Bekunden auch fündig.
Skurrile Vornamen für das Kind: Wenn Eltern Bücher wälzen oder gar Experten zu Rate ziehen
Wenn das aber nicht gelingt, sind die Eltern in der Nachweispflicht. „Denn es dürfen nur Namen verwendet werden, die auch wirklich existieren“, erklärt Poppe. So kommt es vor, dass die Eltern Bücher wälzen oder gar Experten zu Rate ziehen müssen.
Die gibt es beispielsweise bei der Leipziger Namensberatungsstelle, die den Eltern zu Namensrecht, Eintragungsfähigkeit, Herkunft, Schreibweise und Bedeutung von Namen Auskünfte erteilt. Halten die Experten einen Namenswunsch für möglich, so stelle sich auch das Standesamt dem nicht entgegen, so Marion Poppe. Dies ist in aller Regel kostenpflichtig.
Skurrile Vornamen: Zeitzer scheiterten mit Namensidee „Rogue“ für ihr Kind
Auf ihrer Internetseite zitiert die Leipziger Namensberatung zahlreiche skurrile Namenswünsche, die vor Gericht entschieden worden sind. So durfte ein Junge in Berlin im Jahre 2011 nach höchst richterlicher Entscheidung „London“ heißen. Für ihre Tochter erstritten Eltern im Jahre 2003 den Vornamen „Emelie-Extra“.
Nur in den seltensten Fällen kommt es wirklich zu einer Ablehnung. Wenn doch, dann brauche es dafür schon einen guten Grund. Ein Beispiel: Zeitzer Eltern wollten ihr Kind „Rogue“ nennen. Diesen Vorschlag hat Marion Poppe abgelehnt. Denn der englischsprachige Begriff sei nicht nur kein Name. Zu deutsch bedeutet er zudem „Schurke“.
Und Namen, die das Kind verunglimpfen, schließt der Gesetzgeber aus, informiert auch die Leipziger Namensberatungsstelle.
Hebamme aus Zeitz: „Eltern lassen sich beim Namen nicht reinreden.“
Auch das Geschlecht sollte eindeutig erkennbar sein, erklärt die Zeitzer Standesbeamtin Poppe weiter. „Wenn das bei etwas ausgefalleneren Namen nicht der Fall ist, dann empfehlen wir einen zweiten Vornamen, der klar zugeordnet werden kann.“ Allerdings sei das nur eine Empfehlung. „Wer das nicht will, den können wir nicht zwingen“, so Marion Poppe.
So sieht das auch Carola Köhler. Die 55-Jährige arbeitet seit vielen Jahren als Hebamme in Zeitz und ist die erste, die nach der Geburt eines Kindes den Namenswunsch erfährt. „Wir tragen alles ein, was sich die Eltern wünschen“, so die Hebamme. Zwar gibt Köhler hin und wieder Empfehlungen, wenn sie bei Namenswünschen Schwierigkeiten vermutet. „Aber die Eltern sind mittlerweile sehr selbstbewusst, haben sich vorab informiert und lassen sich beim Namen nicht reinreden“, so die Hebamme.
Streit um Namen: Was passiert, wenn sich die Eltern vor der Geburt des Kindes trennen?
Eindeutiger, aber deshalb nicht immer einfacher ist die Bestimmung des Nachnamens eines Kindes, so Standesbeamte Marion Poppe. Denn über den darf derjenige bestimmen, der das Sorgerecht hat. Gilt das für beide Eltern, so dürfen auch beide mitreden. „Und oft haben die Eltern aber unterschiedliche Nachnamen“, so Poppe.
So komme es durchaus vor, dass sich Vater und Mutter noch vor der Geburt eines Kindes trennen und über den Nachnamen ihres Nachwuches keine Einigung erzielen. Binnen einer Woche muss die Geburt eines Kindes dem Gesetz zufolge beim Standesamt gemeldet werden. In allerletzter Instanz entscheidet sonst das Amtsgericht über den Nachnamen. (mz)