Prostitution in Zeitz Sex für Geld: Warum betroffene Anwohner gegen Minibordelle machtlos sind

Zeitz - Leuchtreklamen und leichtbekleidete Damen mit eindeutigen Angeboten haben die meisten Städte und Gemeinden per Sperrbezirksverordnung von ihren Straßen verbannt.
Auch in Zeitz gibt es keine offensichtlichen Bordelle. Stattdessen hat sich das Rotlichtmilieu weitestgehend in unauffällige Privatwohnungen zurückgezogen. Und auch offensichtlich um Freier werben müssen die Damen nicht mehr. Die Kundschaft findet sie über Zeitungsinserate und einschlägige Internetseiten.
Auch in Zeitz finden sich mehrere Adressen sogenannter „Terminhäuser“: am Roßmarkt, an der Donaliesstraße, der Liebknechtstraße und der August-Bebel-Straße. Beschwerden wegen Straßenlärm, Pöbelei oder gar regelmäßigen Schlägereien – wie zuletzt in Weißenfels – gab es in Zeitz bisher nicht. Das bestätigten Polizei und Stadtverwaltung auf MZ-Nachfrage.
Sexarbeit muss nicht als Gewerbe angemeldet werden
Genehmigungspflichtig sind solche Etablissements gegenüber der Stadt nicht, so Pressesprecher Thomas Sagefka. Denn nach wie vor muss die Sexarbeit nicht als Gewerbe gemeldet werden.
Sehr wohl meldepflichtig ist aber die Nutzung einer Wohnung für solche Dienstleistungen, wie Michael Große erklärt, der Justiziar der Zeitzer Wohnungsbaugesellschaft (WBG). Die WBG hat in den vergangenen Jahren zweimal ein Mietverhältnis gekündigt, nachdem das nicht gemeldete Wohnungsbordell aufgeflogen war. Denn wer eine Wohnung mietet, sie aber gewerblich nutzt, begehe Vertragsbruch, so der Rechtsexperte. Die entscheidenden Hinweise hätten die WBG oft durch Mitmieter betroffener Häuser erreicht. „Meist ging alles sehr glimpflich ab“, erinnert sich Große.
Darum sind betroffene Anwohner machtlos
Stimmt der Vermieter der Nutzung einer Wohnung zur Prostitution aber zu, können betroffene Anwohner daran selbst nichts ändern. Wer sich daran stört, dem bleibt oft nur der Auszug, berichtet Berit Monser. Eine Anwohnerin eines betroffenen Hauses in der Zeitzer August-Bebel-Straße habe das getan, erinnert sich die Rechtsberaterin des Mietervereins im Burgenlandkreis.
„Ich kann natürlich die Miete mindern“, so Monser weiter. Möglich ist das, wenn die Betroffenen glaubhaft beweisen können, dass sich der Wohnwert ihres Zuhauses verringert hat. Das nachzuweisen sei nicht ganz einfach. „Sinnvoll ist es etwa, Lärmprotokolle zu führen und Zeugen zu haben“, so die Rechtsberaterin. Denn wer die Miete mindert, sollte seine Gründe gerichtsfest belegen können. Für eine außerordentliche Kündigung und einen sofortigen Auszug müsse allerdings ein „Extremfall“ vorliegen, erklärt Monser.
Wohnungsprostitution weit verbreitet
Am häufigsten komme es bei Mietminderungsfällen zur geregelten Kündigung und dem Auszug innerhalb der gesetzlichen Frist. Wenig Chancen hat allerdings, wer in ein Freudenhaus zieht und die Nachbarn übersieht. „Denn wer das hätte erkennen können, der hat nachher keinerlei Ansprüche“, so die Rechtsberaterin.
Die Wohnungsprostitution ist nach Aussage des Berufsverbandes erotische und sexuelle Dienstleistungen die verbreitetste Form der Prostitution. Zwar können sich Prostituierte seit 2002 als Angestellte gesetzlich versichern und in die Renten- und Sozialversicherung einzahlen – tatsächlich tut das aber im Burgenlandkreis niemand, heißt es auf Nachfrage bei der zuständigen Agentur für Arbeit Weißenfels. (mz)
