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Satzung Satzung: Mindestens 60 Euro sind pro Tier zu zahlen

07.01.2014, 16:50

Laut gültiger Satzung der Stadt Zeitz zahlt jeder Hundehalter für einen Hund 60 Euro pro Jahr. Für den zweiten Hund sind 72 Euro fällig, jeder weitere kostet 108 Euro. 3 700 Hunde sind in Zeitz angemeldet.

Teurer wird es bei Kampfhunden. Hier sind pro Jahr für den ersten Hund 420 Euro fällig, für jeden weiteren im Haushalt gehaltenen Kampfhund müssen 600 Euro jährlich bezahlt werden.

Als Kampfhunde sind festgelegt: Bullterrier, American Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napolitano, Fila Brasiliero, Bordeaux Dogge, Mastino Espanol, Dogo Argentino, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog, Tosa Inu und alle Kreuzungen dieser Rassen untereinander sowie mit anderen Rassen.

Von der Hundesteuer befreit werden auf Antrag Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen.

Wird ein nach dem 1. März 2009 geborener Hund angemeldet, müssen Unterlagen zum Abschluss einer Versicherung für den Hund und die Nummer des Mikrochips vorgelegt werden.

Die bei der Anmeldung im Rathaus ausgehändigte Hundesteuermarke muss der Hund gut sichtbar tragen, sie muss Beauftragten der Stadt auch auf Verlangen vorgezeigt werden.

Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten gehandhabt und können mit einer Geldbuße bis zu 10 000 Euro geahndet werden.

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