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Kloster Posa in Zeitz Kloster Posa in Zeitz: Schwierige Anfahrt für Rettungsfahrzeuge

Von Angelika Andräs 07.07.2015, 17:23
Kloster Posa ist ein Teil der Stadt Zeitz, der nur auf einem Fahrweg zu erreichen ist.
Kloster Posa ist ein Teil der Stadt Zeitz, der nur auf einem Fahrweg zu erreichen ist. Birger Zentner Lizenz

Zeitz - Mit der Außenbereichssatzung für Kloster Posa soll gemäß dem Baugesetzbuch dem Gebiet die Möglichkeit gegeben werden, sich „nach innen zu entwickeln“, also Baulücken zu schließen oder eine maßvolle Erweiterung im Rahmen des Satzungsgebietes zuzulassen. „Die, die dort wohnen, dürfen ohne diese Satzung nicht einmal eine Terrasse oder ein Dach anbauen“, erklärte Christian Villiers vom Fachbereich technisches Zeitz.

Wobei das Satzungsgebiet, um das hier geht, der bebaute Bereich um das eigentliche Klosterareal herum ist, wie Oberbürgermeister Volkmar Kunze (FDP) in der Sitzung des Hauptausschusses erläuterte. Sowohl dieses Gremium als auch der Bauausschuss empfahlen dem Stadtrat, der Aufstellung der Satzung zuzustimmen. Einige Fragen blieben dennoch offen.

Heiko Herrmann, sachkundiger Einwohner der FW/FDP, sprach ein Problem an, das ihm als Vorsitzendem des Feuerwehrvereins Zeitz auf den Nägeln brennt: Zu diesem Teil der Stadt Zeitz auf dem Klosterberg gibt es nur eine Anfahrt, es ist kein Löschwasser vorhanden. „Und was wird, wenn die Landesstraße 193 gebaut wird?“, so Herrmann. Über diese Straße in Richtung Tröglitz geht die Anfahrt zu Kloster Posa. „Es gibt keinen Winterdienst“, Heiko Herrmann weiter, „wie sollen Rettungswagen oder Feuerwehr dorthin kommen?“ An dieser Stelle beruhigte Bürgermeister Henrik Otto. „Es ist ein generelles Problem“, sagte er, „es gibt auch andere rote Bereiche, wie Ortsteile von Würchwitz oder Kayna. Dieses Risiko lässt sich nicht grundsätzlich ausräumen.“ Wenn die L 193 unter Vollsperrung gebaut wird, müsse das im konkreten betrachtet und eine Lösung gefunden werden. Für Herrmann ergab sich daraus die nächste Frage: „Ist die Stadt dann aus der Haftung raus?“ Respektive die Feuerwehr, wenn sie die Anfahrzeit in einem solchen Fall nicht einhalten kann. Und das umso mehr, wenn in diesem Bereich vielleicht wirklich noch Lücken bebaut werden. Man müsse sich keine Sorgen machen, erläuterte Otto, man könne im Hilfefall die gesetzlichen Regelungen einhalten. Und neue Verpflichtungen kommen als Folge der Satzung nicht auf die Stadt Zeitz zu. (mz)