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Kleingartenverein "Erholung" Kleingartenverein "Erholung": Als gemeinnützig anerkannt

26.03.2002, 15:05

wb. Die Stadt Nebra hat Anfang März den Nutzungsvertrag für die Gartenanlage an der Wetzendorfer Straße beim Kreisverband der Gartenfreunde "Saale-Unstrut" offiziell gekündigt. Die Kommune will nun einen neuen Nutzungsvertrag direkt mit dem Kleingartenverein "Erholung" abschließen. Eine wesentliche rechtliche Voraussetzung dafür, die "Kleingärtnerische Gemeinnützigkeit", ist dem Nebraer Verein im November 2001 offiziell zuerkannt worden. Mit dieser Entwicklung, die Vereinsvorsitzender Fritz Fechner den Vereinsmitgliedern zur Jahresversammlung am Sonnabend erläutertet, ist der Verein im hartnäckigen Ringen um die Wahrung seiner Selbstständigkeit ein entscheidendes Stück vorangekommen. Zwar legte der Kreisverband inzwischen bei der Stadt Widerspruch gegen die Kündigung ein, doch geht man beim Verein "Erholung" davon aus, dass dieser Widerspruch ohne Erfolg bleibt.

Der Nebraer Kleingartenverein sträubt sich seit Jahren, Mitglied des Kreisverbandes der Gartenfreunde zu werden. In diesem Zusammenhang gab es immer wieder Kontroversen um den Nutzungsvertrag für das Gartenland. Er war 1958 zwischen der Stadt und dem damaligen Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK) abgeschlossen worden. Der Kreisverband betrachtet sich als Rechtsnachfolger des VKSK und will einen Nutzungsvertrag, den die Stadt 1991 mit dem Verein "Erholung" abschloss, nicht anerkennen. Bestärkt fühlte man sich beim Kreisverband möglicherweise durch einen Nachsatz im Anerkennungsbescheid: Bestehende Pachtverhälnisse werden von der Anerkennung nicht berührt.

Zur Klärung der kontroversen Standpunkte hatten Kreisverband und Kommune auch den Rat des Rechtsamtes der Kreisverwaltung gesucht. Zwar sind laut Frank Götschenberg, Leiter des Rechtsamtes, Belange des Kreises durch diese Angelegenheit nicht berührt. Dennoch legte er den Kontrahenten seine Rechtsauffassung dar. Den 1991 zwischen Stadt und Gartenverein "Erholung" abgeschlossenen Vertrag hält auch er für nichtig. Wenn denn der Nebraer Verein dem Kreisverband nicht beitreten wolle, sehe er als zweite Möglichkeit, dass die Stadt mit der "Erholung" einen neuen Vertrag schließt, wofür ja mit der Zuerkennung der "Kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit" die Voraussetzung gegeben sei. Das setzte allerdings die ordentliche Kündigung des Vertrages mit dem Kreisverband voraus.

Wolfgang Reinhard, Geschäftsführer des Kreisverbandes, hielt sich gestern bedeckt. Er wendet gegen die nun erfolgte Kündigung des Vertrages von 1958 u.a. ein, dass damit der Bestandsschutz der Kleingartenanlage gefährdet sei.

Aus der "Erholung" verlautet, man halte die Problematik nun für geklärt und sehe nunmehr möglichen weiteren Auseinandersetzungen mit dem Kreisverband mit Gelassenheit und gestärktem Selbstbewusstsein entgegen.

Nebra/