Landgericht: Jetzt spricht der GutachterIst 21-jähriger Zeitzer schuldfähig?
Fachmann bescheinigt dem jungen Mann eine paranoide Schizophrenie.

Zeitz/Halle/MZ - Kann man einen 21-Jährigen für versuchten Einbruch, Sachbeschädigung oder räuberische Erpressung bestrafen, wenn er seit frühster Kindheit unter einer paranoiden Schizophrenie leidet? Diese Frage stellt sich gerade das Landgericht in Halle in einem Sicherungsverfahren gegen einen Zeitzer, dem diese Taten vorgeworfen werden. Am zweiten Verhandlungstag gab es vor allem ein mehr als halbstündiges Gutachten eines 57-jährigen Facharztes für Psychiatrie, der zu einem für den Beschuldigten eher ungünstigen Schluss kam.
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