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Burgenlandkreis Burgenlandkreis: Solaranlage in der Warteschleife

28.04.2011, 16:40

DROSSDORF/MZ/KUK. - Das Bauvorhaben Photovoltaikanlage in Giebelroth liefert die Vorlage für ein Theaterstück. Am Mittwochabend wurde das Thema zum zigsten Mal auf den Plan gerufen. Die Bühne bildete das Gemeindezentrum in Droßdorf, wo sich der Gemeinderat Gutenborn mit dem stellvertretenden Bürgermeister der Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst Torsten Köhler zur öffentlichen Sitzung traf. Das Drehbuch schreiben die Akteure selbst.

Der Gemeinderat musste sich noch einmal mit dem Bebauungsplan zur Photovoltaikanlage befassen. Grund dafür bildet ein Schreiben der Burgenlandkreisbehörde. Das Bebauungsplanverfahren ist mit Mängeln behaftet, die einer Bearbeitung bedürfen, heißt es darin. So waren einzelne in der Beteiligung vorgebrachte Hinweise und Bedenken nicht in die Abwägung eingestellt worden. Wie etwa ein von der Stadt Gera eingeforderter Umweltbericht zu möglichen Auswirkungen der Solaranlage auf ein angrenzendes Naturschutzgebiet. Viele andere Punkte tragen den Vermerk "Abwägung fehlerhaft". Auch die Bekanntmachungsfrist wurde nicht eingehalten. Der Bebauungsplan hätte 24 Stunden länger ausliegen müssen.

Dennoch ist das Kind wohl noch nicht in den Brunnen gefallen. So erklärt die Burgenlandkreisbehörde, dass die Mängel in einem ergänzenden Verfahren behoben werden können, indem die Fehler im Bebauungsplan korrigiert und die überarbeitete Fassung noch einmal ausgelegt wird. Ob der Gemeinderat das will, musste er selbst entscheiden. Ratsmitglied Klaus Andrae zeigte überhaupt kein Verständnis für die vielen Verfahrensfehler und kritisierte die schlechte Arbeit der Verwaltung in der VG Droyßiger-Zeitzer Forst, die das Verfahren nur in die Länge ziehe. Steffen Kühn und Arnd Czapek, beide vehemente Gegner einer Photovoltaikanlage in Giebelroth, versuchten das Ganze zu kippen. Sie beriefen sich auf einen Verbandsgemeinderatsbeschluss. Dieser besagt, dass Sondergebiete für Freiflächenphotovoltaikanlagen vorrangig auf geeigneten Altlastenverdachtsflächen und Konversionsflächen (brach liegende Flächen) ausgewiesen werden sollen. Das trifft für Giebelroth nicht zu. Hier handelt es sich um Ackerland. Vorrangig heißt nicht ausschließlich, setzten andere Gemeinderäte entgegen. Sie sahen darin keinen Widerspruch. So sprach sich die Mehrheit für ein ergänzendes Verfahren aus. Ob die Anlage gebaut werden darf, entscheidet die Genehmigungsbehörde: der Burgenlandkreis.