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Geständnis drückt die Strafe runter Betrügerin muss weiteres Jahr in Haft

20.04.2021, 09:45
Justizvollzugsanstalt
Justizvollzugsanstalt Foto: dpa

Zeitz - Das Geständnis hat ihr geholfen. Ohne dieses hätte eine 49-jährige Zeitzerin wegen Betruges in sieben Fällen nach Meinung des Richters sicher eine doppelt so hohe Strafe bekommen, wie das eine Jahr, welches er ihr jetzt vor dem Amtsgericht aufgebrummt hat. Dennoch verlängert sich damit der Aufenthalt der Angeklagten hinter schwedischen Gardinen. Denn seit November 2019 sitzt sie bereits zwei Strafen von einem Jahr und sechs Monaten sowie von einem Jahr und zwei Monaten ab. Die hat sie bekommen, weil sie in 44 und 18 Fällen wegen Betruges verurteilt worden ist. Vor Sommer 2023 wird sie so wohl nicht wieder aus dem Gefängnis kommen.

Einschlägige Vorstrafen

„Es war gut, dass Sie weitestgehend geständig waren. Aber Ihre Vorstrafen sind schon recht üppig und einschlägig. Außerdem standen Sie beim Begehen der neuen Taten noch unter Bewährung“, meinte der Staatsanwalt, der ein Jahr und drei Monate weiteren Gefängnisaufenthalt forderte. Eine erneute Bewährung kam für ihn nicht in Frage. Die Taten aus 2018 hat die 49-Jährige in Zeitz, Naumburg, Teuchern und vor allem in Kretzschau begangen. Dass sie in der Elsterstadt eine Brille unerlaubterweise mit der EC-Karte ihres damaligen Freundes gekauft hatte, bestritt sie aber. Der Fall wurde dann auch eingestellt.

Schwerwiegender waren da die Internetbetrügereien, die sie von ihrem damaligen Wohnsitz in Kretzschau begangen hatte. Die fälschlichen Käufe von Kosmetik, Feinkost, Bekleidung oder Handy unter falschem Namen gab sie dann auch zu. Dabei entstand ein Schaden von knapp 1.500 Euro. Dieses Geld soll als zusätzliche Auflage des Urteils eingezogen werden.

„Geben Sie mir bitte noch eine Chance, ich will mein Leben ja ändern“, bat die Angeklagte kurz vor dem Urteil den Richter. Der bildete einen Kompromiss aus dem Antrag des Staatsanwalts und der Forderung der Verteidigerin nach lediglich acht Monaten Gefängnis. „Dort sitzt sie zum ersten Mal in ihrem Leben und ist sich auch dort erst so richtig ihrer Taten bewusst geworden“, plädierte die Verteidigerin. Sie sehe eine positive Sozialprognose, weil ihre Mandantin ihr Leben hinter Gittern stark geändert habe, eine Regelmäßigkeit habe und auch arbeiten gehe.

Versprechen gegeben

„Wenn ich wieder raus bin, könnte ich sofort eine Arbeitsstelle bekommen“, ergänzte die 49-Jährige noch. Eine feste Tätigkeit hatte sie noch nie zuvor so richtig in ihrem Leben gehabt. Stattdessen musste sie wegen 45.000 Euro Schulden in Privatinsolvenz gehen. Diese achte Verurteilung soll auf alle Fälle die letzte gewesen sein, versprach sie. (mz/Matthias Voss)