Bestattungen im Burgenlandkreis Bestattungen im Burgenlandkreis: Wenn der Tod zu teuer ist

Zeitz - Nichts ist umsonst. Nicht einmal der Tod. Und so makaber es klingen mag: Für einige Menschen ist er sogar zu teuer. 142 Angehörige Verstorbener haben im vergangenen Jahr finanzielle Unterstützung für die Kosten einer Beerdigung beim Landratsamt des Burgenlandkreises beantragt. Im Vorjahr waren es noch 107. Das teilte das Landratsamt auf MZ-Nachfrage mit.
Die Antragszahlen sind die vergangenen Jahre in etwa auf dem gleichen Niveau geblieben. Wurden 2010 aber noch rund 90 Prozent der Anträge bewilligt, waren es im vergangenen Jahr weniger als die Hälfte. Rund 122.000 Euro hat der Burgenlandkreis so 2016 für Bestattungen aufgebracht.
Zeitz vergibt die Bestattung alleinstehender und mittelloser Menschen per Auschreibung an Dienstleister
Mitunter kommt es auch dazu, dass Verstorbene gar keine Angehörigen mehr haben. Wenn das der Fall ist, ist das Ordnungsamt für die Bestattung der Toten zuständig, erklärt Susanne Janicke, Pressesprecherin der Stadt Zeitz. Im vergangenen Jahr war das 25 Mal der Fall. Auch hier ist das Niveau seit Jahren gleich bleibend. Die Stadt vergibt die Bestattung alleinstehender und mittelloser Menschen per Auschreibung an Dienstleister – in der Regel alle zwei Jahre neu.
Einer, der Arm wie Reich bestattet, ist Lothar Präkels. Der gebürtige Zwickauer ist bereits seit 1991 Bestatter. Seit über 13 Jahren betreibt Präkels eine Filiale an der Zeitzer August-Bebel-Straße. Er beobachtet steigende Armut unter seinen Kunden. Nicht wenige der Betroffenen finden es beschämend, mit dem Bestatter über die Kosten verhandeln zu müssen. Viel beschämender aber sei es, so Präkels, gegenüber dem Sozialamt des Burgenlandkreises sämtliches Hab und Gut offenlegen zu müssen. Denn das fordert die Behörde, bevor sie Beihilfe für Bestattungskosten bewilligt. Nicht wenige, so Präkels, suchen sich aus Scham doch andere Wege, eine Bestattung zu zahlen, leihen sich Geld oder nehmen Kredite auf.
In Unterstützungsfällen kommt das Sozialamt für Bestattungen in der Regel binnen vier Wochen für die Kosten auf
Gewährt das Amt die Kostenerstattung, gilt trotzdem Wahlfreiheit bei Bestatter und Art der Bestattung, wie Präkels erklärt. Demnach ist es den Angehörigen freigestellt, ob sie sich für eine Erdbestattung oder eine Einäscherung entscheiden, egal was billiger ist. Auch übernommen werden die Gebühren für die Grabpflege – in der Regel für einen Zeitraum von 20 bis 25 Jahren je nach Kommune.
In Unterstützungsfällen kommt das Sozialamt für Bestattungen in der Regel binnen vier Wochen für die Kosten auf, heißt es beim Landratsamt auf Nachfrage. Doch nicht immer funktioniert das System reibungslos, so Lothar Präkels. Denn jeder Tote muss dem Gesetz nach binnen zehn Tagen bestattet werden. Die Suche nach „Bestattungspflichtigen“ – wie Behörden nächste Angehörige Verstorbener nennen – dauert aber oft wesentlich länger. Viel hat Lothar Präkels schon erlebt: Nicht selten findet das Amt Verwandte oder Kinder, die seit Jahren nicht mit Verstorbenen in Kontakt waren und kein Verständnis für Kostenforderungen haben. Allein die grundlegendsten Gebühren für Behördendokumente, Krematorium und Friedhof summieren sich meist auf über 1.000 Euro. „Und solange es Streit zwischen den Behörden und Bestattungspflichtigen gibt, bleibe ich auf den Kosten sitzen“, so Präkels. Manche Fälle haben über ein Jahr gedauert. (mz)
Hintergrund der Geschichte
Laut der in Gütersloh ansässigen Bertelsmann-Stiftung stieg der Anteil der armutsgefährdeten Menschen in Deutschland bei den über 65-jährigen Frauen und Männern von 10,4 Prozent 2006 auf 14,3 Prozent im Jahr 2013.
Viele Menschen müssen komplett von Hartz-IV-Leistungen leben oder der eigene Verdienst reicht nicht aus, andere haben eine magere Rente, arbeiten daher weiter. In einer Artikelfolge geht die MZ der Frage nach: Wie kommen sie zurecht? Die Beiträge widmen sich aber auch dem, was Politik tut.
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