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AZV Hasselbach-Thierbach AZV Hasselbach-Thierbach: Montag rollen Tankwagen in Droyßig

Von Karin Großmann 11.01.2002, 17:25

Droyßig/MZ. - Am Donnerstagabend waren noch mehr Gäste zur Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Hasselbach-Thierbach gekommen als am Dienstag. Es erschienen mit sieben von zehn gewählten Mitgliedern auch zwei mehr, und so war die Verbandsversammlung beschlussfähig. Und sie beschloss die rechtlichen Grundlagen für die mobile Tankwagenentsorgung, die ab Montag in Droyßig jene Grundstücke entsorgt, die über Kleinkläranlagen und abflusslose Sammelgruben verfügen. Nach zwei Gerichtsurteilen, die das Einleitverbot in den Hasselbach bestätigten, bleibe keine andere Möglichkeit.

Zunächst wurde die vom Planungsbüro Fulte & Fingerle erarbeitete Gebührenkalkulation vorgestellt. Die mobile Tankwagenentsorgung müsse kostendeckend kalkuliert werden. Sie setzt sich aus dem Kubikmeterpreis zusammen, den die beauftragte Geußnitzer Firma Spewab für die Entsorgung der Fäkalabwässer aus den Gruben und den Transport bis zur Übergabestelle in den Haussammler nach Kretzschau am neuen Pumpwerk Droyßig verlangt. Einzubeziehen waren außerdem der Verwaltungsaufwand, die Benutzung des Sammlers vom Übergabeschacht bis zum Klärwerk Göbitz.

Dass jene Kalkulation von 10,39 Euro pro Kubikmeter (beschlossen wurden mit fünf Jastimmen, einer dagegen und einer Enthaltung dann 10,40 Euro) exakt und kostendeckend seien, zog der Droyßiger Verbandsvertreter Michael Siebert überhaupt nicht in Zweifel.

Er habe aber mit seinem Verlassen am Dienstag, wonach die Versammlung nicht beschlussfähig war, verhindern wollen, dass überhaupt eine Kalkulation und Satzung beschlossen werden. Jetzt werden mit die Droyßiger Bürger bis zur Fertigstellung des zweiten Bauabschnittes des Ortskanals bis zum 31. Juli mit zusätzlichen Gebühren belastet. Im Übrigen komme auf die Droyßiger eine Doppelbelastung zu, weil die Midewa im Auftrag des AZV Rechnungen für die Kanalbenutzungsgebühren (für 2001 und Ab schläge für das Jahr 2002) verschickt. Da die so genannten Bürgermeisterkanäle in diesem Jahr nicht mehr genutzt werden dürfen, werden auch keine Gebühren dafür erhoben. Die Abschläge für 2002 sei ein Fehler. Er habe die Rücknahme bereits angewiesen.

Der Verband habe sich gegen die mobile Tankwagenentsorgung in Droyßig gewehrt, solange es ging. Nun gehe es aber nicht mehr anders. Wenn in anderen Gemeinden Klärgruben abgefahren werden, dann geschehe das ein- oder zweimal im Jahr. "In Droyßig muss aber nicht nur Entsorgung der Fäkalien, sondern auch des gesamten Wassers, das in die Kläranlage gelangt, bezahlt werden," so Siebert. Er habe ausgerechnet, dass eine vierköpfige Familie bei durchschnittlichem Wasserverbrauch dann im Monat 240 Euro aufbringen muss.

Die nach der Kalkulation mit vier Ja-, einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen bestätigte Satzung regelt u. a. den Anschlusszwang. Auf die Frage Sieberts dazu, ob die Bescheide, die vor Weihnachten verschickt wurden (MZ berichtete), ungültig seien, weil damals noch keine Satzung beschlossen war, antwortete Urban: "Was verschickt wurde, waren Untersagungsverfügungen zur Einleitung von Abwässern über die Überläufe und Kanäle in den Hasselbach. Die bedürfen keiner Satzung.Kommentar