Amtsgericht Zeitz Amtsgericht Zeitz: Verhandeln und versteigern

Zeitz/MZ - Versteigerungen kennt man aus dem Fernsehen. Da überbieten sich Menschen mit riesigeren Summen. In Zeitz stand am Dienstag ein Haus mit Grundstück zum Verkauf - doch keiner bot, nicht mal eine kleine Summe. Obwohl die Versteigerung ohne Zuschlag aufgehoben wurde, hatte sie viele Zuschauer.
Dieses Interesse zu wecken, habe er sich vom Tag der offenen Tür erhofft, sagte Amtsgerichtsdirektor Ernst-Wilhelm Schulze. „Wir haben eigentlich jeden Tag einen Tag der offenen Tür“, sagte er, aber nicht allen sei das bewusst. Er bezieht sich darauf, dass fast alle Verhandlungen öffentlich sind. Ausnahmen bilden nur Jugendstrafprozesse und Familiensachen.
Versteigerungen dagegen seien immer öffentlich und werden auch vorab bekanntgemacht. Dennoch, die Gäste der Grundstücksversteigerung am Dienstag hatten noch an keiner teilgenommen, so dass Rechtspflegerin Antje Keilhaue viel erklären konnte. Sie saß vor einem Bildschirm und zwei Tischen und wirkte ein wenig wie eine Richterin, weil sie die Versteigerung leiten musste, dabei Paragrafen aus dem Effeff nannte und die Regeln für den korrekten Ablauf erläuterte. Lachend bestätigte sie: Für diese Arbeit werde man augenzwinkernd auch als „kleiner Richter“ bezeichnet.
Die Gäste lernten von ihr: Nach Beginn der Versteigerung muss mindestens eine halbe Stunde gewartet werden, damit Menschen ihre Gebote abgeben können. Beim Grundstück, das am Dienstag zwangsversteigert wurde, ging in der Zeit kein Gebot ein. Besucher Frank Besser aus Theißen hatte das anders erwartet: „Ich hätte gedacht, dass sich jemand bei der Versteigerung meldet.“ Er nutze diesen Tag, um mehr über die Abläufe bei Gericht zu erfahren, sagte er. So hatte es sich Direktor Schulze erhofft. Er sagte, er und die Mitarbeiter wollten über diese Veranstaltung die gerichtlichen Abläufe verständlich machen, wollten so den Zugang zur Justiz erleichtern.
Es gab Hausführungen und eine Versteigerung von Gegenständen. Es wurde über Vollmachten, Prozesskostenhilfe und Nachlässe informiert. Man konnte Handarbeiten von Gefängnisinsassen kaufen. Zum Abschluss wurde eine neue Ausstellung eröffnet.
Fehlt da nicht etwas? Ja, richtig - Verhandlungen! Auch die gab es, zum Beispiel einen Strafprozess wegen gefährlicher Körperverletzung (siehe „Verfahren wurde vorläufig eingestellt“).
Dass ein realer Fall verhandelt wurde, irritierte auf den ersten Blick, aber Schulze sagte: „Wir haben überlegt, einen Prozess nachzustellen, aber andererseits sind diese Verhandlungen stets öffentlich und so haben wir sie an dem Tag durchgeführt.“ Der Zuspruch gab ihm recht: Selten gab es so viele Gäste wie an diesem Tag - im Gerichtssaal blieb keiner der vorgesehenen Stühle frei - hier gab es klassische Gerichtsarbeit in Aktion.
