Abstand halten! Abstand halten!: Wochenmarkt findet trotz Corona-Krise statt

Zeitz - Das öffentliche Leben in Zeitz ist zurzeit stark eingeschränkt. Dennoch wird der Wochenmarkt an diesem Mittwoch in der Innenstadt stattfinden. Allerdings dürfen nur noch Lebensmittel angeboten werden. Und auch die Kunden müssen sich an Regeln halten. „Bitte halten Sie ausreichend Abstand zu den anderen Marktbesuchern und Kunden sowie zu den Händlern“, appelliert Marktbetreiber Martin Exler, „und beachten Sie bitte die aktuellen Vorsichtsmaßnahmen.“
Abstand halten! Marktbesucher müssen sich richtig verhalten
Das heißt, dass sich auch auf dem Wochenmarkt nicht mehr als zwei Personen zusammen aufhalten dürfen. „Es kommt jetzt auch darauf an, das sich die Marktbesucher richtig verhalten, in der Schlange direkt hintereinander stehen geht halt nicht“, meint Exler. Und wenn es nicht funktioniere, die Festlegungen nicht eingehalten werden, könne es passieren, dass kein Wochenmarkt mehr stattfinden kann.
Umso mehr, als die zweite Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt weitere Einschränkungen präzisiert. Geöffnet bleiben demnach Einzelhandelsbetriebe für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Waschsalons und Großhandelseinrichtungen.
Schulen und Kindertagesstätten bleiben also eine Woche länger geschlossen
Bei Supermärkten, Bau- und Gartenmärkten werden Zugangsregelungen erlassen, die die Zahl der Personen im Markt beschränken, heißt es weiter. Auch Warteschlangen von mehr als fünf Personen an den Kassen sollen vermieden werden.
Bis zunächst 19. April soll das öffentliche Leben in Sachsen-Anhalt weitgehend ruhen, um die Verbreitung des Virus möglichst zu verlangsamen. Schulen und Kindertagesstätten bleiben also eine Woche länger geschlossen. Die Kontaktbeschränkungen gelten vorerst bis zum 5. April: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder mit Familienmitgliedern gestattet. (mz)