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2,1 Millionen Steuerrückzahlungen 2,1 Millionen Steuerrückzahlungen: Das Haushaltsloch wird größer

Von Angelika Andräs 04.04.2019, 15:00
Ein paar Hunderter werden nicht reichen, um die vom Finanzamt geforderte Rückzahlung zu bewerkstelligen. 2,1 Millionen Euro muss die Stadt Zeitz nämlich an Gewerbesteuer zurückzahlen.
Ein paar Hunderter werden nicht reichen, um die vom Finanzamt geforderte Rückzahlung zu bewerkstelligen. 2,1 Millionen Euro muss die Stadt Zeitz nämlich an Gewerbesteuer zurückzahlen. Hartmut Krimmer

Zeitz - Das reißt ein noch größeres Loch in den Stadthaushalt: Oberbürgermeister Christian Thieme (CDU) musste eine Haushaltssperre verhängen. Grund ist eine Rückzahlungsforderung des Finanzamtes in Höhe von 2,1 Millionen Euro. Wie kommt es dazu und welche Auswirkungen hat das? Die MZ versucht hier die von den Lesern am häufigsten gestellten Fragen zu beantworten.

Wie ist es zu der Haushaltssperre gekommen?

Durch eine Forderung des Finanzamtes Naumburg. Die Haushaltssperre ist notwendig, da die Stadt Zeitz Rückzahlungsverpflichtungen von Gewerbesteuern für die Jahre 2017 und 2018 in Höhe von insgesamt 2,1 Millionen Euro zu erfüllen hat. „Zum anderen erwarten wir für das Jahr 2019 Mindererträge von Gewerbesteuern in Höhe von 1,1 Millionen Euro“, sagt Oberbürgermeister Christian Thieme, „damit fehlen mehr als 3,2 Millionen Euro zusätzlich zum bereits vorhandenen Defizit.“

Und das liegt im Haushaltsplan 2019 bei fast neun Millionen Euro. Im Ergebnishaushalt, in dem die Erträge und die Aufwendungen der laufenden Verwaltung dargestellt sind, klafft ein Loch von etwas mehr als fünf Millionen Euro. Erstmals gibt es auch ein Minus im Investitionsplan von knapp vier Millionen Euro. „Das sind Situationen, die nicht planbar und auch nicht vorhersehbar sind“, so Thieme.

Wie kann es - unerwartet - zu so einer Situation bezüglich der Gewerbesteuer kommen?

Die Gewerbesteuer wird von der Stadt veranlagt. Das Finanzamt hingegen ist zuständig für die jährliche Festlegung des Gewerbesteuermessbetrages. „Dieser wird auf der Grundlage der Gewerbesteuererklärung der Unternehmen jährlich neu festgelegt“, erklärt Pressesprecherin Sophie Schlehahn, „entwickelt sich der Umsatz des Unternehmens anders als erwartet, kann es zu einer neuerlichen Festlegung des Gewerbesteuermessbetrages kommen.“

In der Regel handelt es sich bei der neuerlichen Festlegung um einen geringeren Betrag. Diesen Gewerbesteuermessbetrag erhält die Stadt vom Finanzamt. Ändert er sich, muss die Stadt ihren Gewerbesteuerbescheid, notfalls auch rückwirkend, anpassen. Dieser Vorgang ist daher an und für sich normal. „Das aktuelle Problem der Rückzahlung ergibt sich dadurch, dass es sich um ein Großunternehmen und Hauptsteuerzahler handelt“, erklärt Sophie Schlehahn, „neben den erheblichen Rückzahlungen für zwei Vorjahre ist auch die Vorauszahlung für das laufende Jahr betroffen.“

Was ist eigentlich die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer wird auf die objektive Ertragskraft, also den Gewinn eines Unternehmens erhoben. Besteuert werden Gewerbebetriebe nach ihrem ermittelten Gewinn nach Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuerrecht. Ein Gewerbebetrieb ist jede selbstständige Tätigkeit, die darauf abzielt, Gewinne zu erwirtschaften, ausgenommen land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten und Freiberufler.

Betriebe sollen so finanziell zu den Kosten beitragen, die den Gemeinden entstehen – und zwar in erster Linie für die Infrastruktur, die für den Gewerbebetrieb von großer Bedeutung ist. Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden. 2016 lagen die Erträge der Stadt Zeitz bei der Gewerbesteuer bei mehr als zehn Millionen Euro. Für 2017 hatte die Stadt Zeitz noch eine Mehreinnahme an Gewerbesteuer in Höhe von über 52.000 Euro verkündet. Aktuellere Zahlen liegen derzeit nicht vor.

Welche Auswirkungen hat die Haushaltssperre auf die Stadt Zeitz?

Die Folgen der haushaltswirtschaftlichen Sperre sind: Ab sofort dürfen nur noch Aufwendungen geleistet werden, für die eine rechtliche Verpflichtung besteht oder die unabweisbar sind oder sofern es sich um die Fortsetzung von Investitionsmaßnahmen handelt. „Rechtlich kommt dies einer vorläufigen Haushaltführung gleich“, so der Oberbürgermeister.

Die laufende Aufgabenerfüllung in den Einrichtungen der Stadt Zeitz und die Durchführung unabweisbarer Maßnahmen zur Unterhaltung und zur Gefahrenabwehr sowie zum Brandschutz sind davon nicht betroffen. Ebenso ist die Weiterführung begonnener Investitionsmaßnahmen gewährleistet. Hier nennt Thieme unter anderem die Sanierung des Bahnhofs, die Erweiterung Feuerwache, den Ausbau des Steinsgrabens...

Wird als Folge der Haushaltssperre ein Nachtragshaushalt nötig sein?

Ja, ein Nachtragshaushalt ist jetzt nötig. „Es sind bereits Schritte in Richtung eines Nachtragshaushaltes gegangen worden, den wir aufstellen müssen“, erklärte Oberbürgermeister Christian Thieme den Stadträten in der jüngsten Sitzung auf Nachfrage. Allerdings könne er jetzt noch keinen zeitlichen Ablauf dafür nennen. Wahrscheinlich wird sich wohl erst der neue Stadtrat nach der Kommunalwahl am 26. Mai damit befassen. (mz)