Rechtsstreit um Wittenberger "Judensau" Wittenberger "Judensau"": Landgericht hat über Relief entschieden

Wittenberg/Dessau - Im Streit um das Wittenberger Schmährelief „Judensau“ gab es am Freitagvormittag eine Entscheidung vor dem Landgericht in Dessau. Es ging um die Frage, ob das Schmähbild beleidigend ist und abgenommen werden muss.
Die Klage von Michael Dietrich Düllmann wurde von der Kammer abgewiesen, da die Voraussetzungen für eine Beleidigung im vorliegenden Fall nicht gegeben seien. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Zum Termin waren weder Düllmann noch Vertreter der beklagten Stadtkirchengemeinde oder ihre Anwälte vor Gericht erschienen, dafür zahlreiche Medienvertreter. Der Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig.
Der Pfarrer der beklagten Wittenberger Stadtkirche, Johannes Block, sagte der MZ, er wolle zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, bevor er sich zur Entscheidung des Dessauer Gerichts äußere. Er gehe aber davon aus, dass der Kläger, wie vorher verkündet, mit seiner Klage in die nächste Instanz gehen werde. Dass die Klage abgewiesen werden würde, sei bereits im Verhandlungstermin Anfang April deutlich geworden.
Düllmann, Mitglied der Synagoge Sukkat Schalom der Jüdischen Gemeinde Berlin, war durch die von Richard Harvey gestartete Petition, in der die Abnahme des Reliefs gefordert wird, auf die Schmähplastik an der Kirche aufmerksam geworden. (mz/ihi/ba)