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Wald Wald: Eigentümer sind zur Pflege verpflichtet

15.02.2015, 17:49

Der deutsche Wald zählt viele Besitzer. Da sind vor allem Bund, Länder, Landkreise und Städte, aber auch eine Vielzahl von Privatbesitzern, Stiftungen – in der Region beispielsweise die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz – und die beiden großen Kirchen gehören zu den Eigentümern. Jeder Besitzer ist, den Gesetzen und Naturschutzrichtlinien entsprechend, verpflichtet, den Wald zu pflegen. Bund und Länder unterhalten Forstbetriebe. In Sachsen-Anhalt gibt es den Landesfortbetrieb mit den Forstbetrieben Altmark, Anhalt, Oberharz, Ostharz und Süd. Der Forstbetrieb Anhalt zählt elf Reviere und betreut den Landeswald auf einer Fläche von 45 000 Hektar. Die Zuständigkeit reicht im Norden bis zur Landesgrenze Brandenburg im Süden bis an Sachsen. Die Ost-West-Ausdehnung reicht von der Annaburger/Glücksburger Heide bis ins Zerbster Ackerland.

Darüber hinaus gibt es auch noch das Landeszentrum Wald. Es betreut auf vertraglicher Grundlage private und kommunale Waldbesitzer und deren Zusammenschlüsse. Als Kompetenzzentrum ist es für den praktischen Waldschutz auf der gesamten Waldfläche zuständig. Die fünf Jugendwaldheime, das Haus des Waldes und die zehn Betreuungsforstämter - darunter Annaburg und Dessau - bieten waldpädagogische Projekte an.  (ihi)