Verhandlung am Landgericht Angriff auf zwei Obdachlose - Wittenbergerin schleppt wehrlosen Mann auf die Straße
Eine Wittenbergerin muss sich unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen verantworten. Es ist reichlich Alkohol im Spiel gewesen.

Dessau/Wittenberg/MZ - Im Strafverfahren gegen eine Angeklagte aus Wittenberg wird ein Gutachter hinzugezogen. Diese Entscheidung traf die 7. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau unter dem Vorsitz von Siegrun Baumgarten am Mittwochvormittag. Die von Ronald Probek verteidigte Frau ist alkoholabhängig. Nach Rücksprache mit ihrem Anwalt erklärte sie ihre Bereitschaft zur Unterbringung in einer Fachklinik, um dort eine Entzugstherapie zu absolvieren.
Wittenbergerin nach Agriff auf Obdachlose vor Gericht: Therapie angestrebt
Die Motivation, diese durchzustehen, scheint vorhanden. Die 40-Jährige berichtete der Kammer, sie besuche wöchentlich die Suchtberatung und strebe eine Langzeittherapie an. Ein Antrag sei bei der zuständigen Rentenstelle gestellt. Danach könne sie sich die Teilnahme an einem Projekt auf einem Bauernhof bei Zemnick vorstellen. Bis die medizinische Stellungnahme vorliegt, ist das Berufungsverfahren ausgesetzt. Die Wittenbergerin muss sich wegen des Vortäuschens einer Straftat und der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen verantworten.
Bei den Taten, die sich den Ermittlungen zufolge Ende Februar diesen Jahres in der Obdachlosenunterkunft der Lutherstadt Wittenberg vor dem Hintergrund nicht zurückerstatteter Geldbeträge ereigneten, soll reichlich Alkohol im Spiel gewesen sein. Gemeinsam mit einem Bekannten – dessen Verurteilung zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis ist inzwischen rechtskräftig – hatte die Angeklagte zwei Mitbewohner traktiert. Einen der Geschädigten zog das Duo am 26. Februar über mehrere Treppenreihen bis auf die Straße. Der Mann, der zuvor im Bett gelegen hatte und sich überhaupt nicht wehren konnte, erlitt mehrere Rippenbrüche. Außerdem zog er sich diverse Hämatome zu.
Angriff auf Obdachlose: Staatsanwalt lehnt Bewährung ab
Noch am Abend des gleichen Tages erhielt das zweite Opfer etliche Tritte und Schläge mit einer Gehhilfe. Neben zwei stark blutenden Platzwunden trug der Mann zudem ebenfalls Verletzungen an den Rippen und Blutergüsse davon. Zwei Tage vor den Ereignissen hatte die in Blankenburg geborene Angeklagte bei der Polizei angerufen und angezeigt, dass ihr mit einem Messer ins Bein gestochen wurde. Allerdings konnte sie keine Stichwunde vorweisen, sondern klagte den Beamten, ihr würden die Bandscheiben und die Kniegelenke schmerzen.
Ihr Verteidiger fand, diese Aktion könnte auch als Missbrauch von Notrufen bewertet werden. Hierfür sei seine Mandantin in der Vergangenheit schon häufiger belangt worden. „Ich meine, es waren fast 60 Fälle“, sagte er.
Angeklagte in Therapie aber wieder rückfällig
Dass sich Probek zunächst vorstellen konnte, die von der ersten Instanz verhängte Haftstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten so zu mildern, dass noch eine Bewährung möglich geworden wäre, stieß bei Staatsanwalt Thorsten Förster auf Ablehnung. „Bitte? Jetzt ernsthaft?“, wollte er vom Verteidiger wissen. Mit dem Urteil des Amtsgerichtes Wittenberg sei die 40-Jährige „gut bedient“ worden, schätzte er ein.
Dennoch hatte Förster keine Bedenken, die Meinung eines Experten einzuholen, wie es um die Erfolgsaussichten einer Therapie bestellt ist. Die Angeklagte selbst hatte eingeräumt, in der Zwischenzeit „wieder rückfällig geworden“ zu sein.