Urteil Urteil: Gemeinde Mühlanger ist wieder selbstständig
Mühlanger/MZ - Das Landesverfassungsgericht in Dessau hat am Mittwoch die Auflösung der Gemeinde Mühlanger und deren Eingemeindung in die neu gebildete Stadt Zahna-Elster für verfassungswidrig erklärt. Grund sei ein formeller Fehler im Gesetzgebungsverfahren, heißt es in der Pressemitteilung.
Urteil nicht einstimmig
Mühlanger hatte beanstandet, dass der Termin der Bürgeranhörung nicht rechtzeitig bekanntgegeben worden war. Dies hätte am 29. November 2009 geschehen müssen. Da der Bürgermeister damals das Öffnen der Schaukästen verweigerte, beauftragte der Landkreis einen Tag später einen Schlüsseldienst damit. Dadurch war die Frist nicht mehr gewahrt. Das Gericht stellte hierzu fest, dass die Kommunalaufsicht bereits am 29. November den Schlüsseldienst hätte beauftragen können. Auch das Verschieben des Termins der Anhörung sei möglich gewesen. Eine von sieben Richtern vertrat am Mittwoch allerdings eine andere Auffassung, weil „die Beschwerdeführerin (...) durch rechtswidriges, obstruktives Verhalten mitursächlich zur Fristüberschreitung beigetragen habe.
„Wir haben gewonnen, das muss erst mal sacken“, sagte Mühlangers (Orts)Bürgermeister, Thomas Jaskowiak (SPD), am Mittwoch nach der Urteilsverkündung. Jetzt müsse das Ergebnis mit dem Gemeinderat diskutiert werden. Wichtig sei zu überlegen, was das Urteil für den Ort, die Stadt und die Region bringe. Deshalb wolle er mit seinen Gemeinderäten nun Gespräche darüber führen, wie es weiter gehen soll, erklärte Jaskowiak.
Er habe schon damit gerechnet, dass sich die Richter so entscheiden, bekennt Peter Müller (Freie Wähler), Bürgermeister der Stadt Zahna-Elster. „Auf uns kommt dadurch jede Menge Verwaltungsarbeit zu.“ Und das Urteil werde sicherlich auch nicht ohne Auswirkungen auf die Einwohner von Mühlanger sein. Das weitere Vorgehen müsse nun mit der Kommunalaufsicht des Landkreises und dem Landesverwaltungsamt abgestimmt werden. „Wir können nicht überblicken, was da alles auf uns zukommt.“
Ungewisse Zukunft
Jürgen Pötzsch, Stadtwehrleiter in Zahna-Elster, meint zu dem Urteil: „Ich muss erst mal abwarten“. Beispielhaft wird bei ihm jedoch deutlich, wie kompliziert die Lage jetzt ist. Stadtwehrleiter könne er nicht bleiben, da ist er sich sicher. „Ich bin ja nicht mehr Einwohner der Stadt Zahna-Elster.“ Und was mit seinem Job wird, er arbeitet im Bauhof Mühlanger und ist bei der Stadt angestellt, weiß er auch nicht. Nur ein Problem von vielen, die es schnellstens zu klären gilt.
„Der Urteilsspruch ist nicht glücklich. Ich finde es schade, dass diejenigen, die so entschieden haben, derartig leichtsinnig mit Geld umgehen“, führt Frank Jahn (CDU), zweiter stellvertretender Vorsitzender des Stadtrates Zahna-Elster, aus. Eine eigene Verwaltung könne Mühlanger gar nicht aufbauen. Diese Aufgabe müssten seiner Meinung nach Zahna-Elster oder Wittenberg übernehmen.