Landgericht Dessau-Roßlau Urteil für Mann aus Oranienbaum-Wörlitz - Geldstrafe und Fahrverbot für Unfallflucht
Mann aus Oranienbaum-Wörlitz wird vor dem Landgericht mit empfindlicher Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro und fünfmonatigem Fahrverbot verurteilt.

Oranienbaum-Wörlitz/Dessau/MZ. - Ein Mann aus Oranienbaum-Wörlitz hat sowohl eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro als auch eine Fahrerlaubnis-Sperre von fünf Monaten akzeptiert. Da die Staatsanwaltschaft ebenfalls auf eine Revision verzichtete, ist das wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ergangene Urteil der 9. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau rechtskräftig.
Fahrzeug demoliert
Die Berufungsinstanz (siehe auch „Aktenzeichen-Kunde“) hatte es für erwiesen gehalten, dass der 50-Jährige am 6. April 2024 beim Verlassen einer Garagen-Party mit seinem Fahrzeug ein anderes Auto derart demolierte, dass sich der Schaden auf knapp 10.300 Euro belief. Statt aber auszusteigen und sich mit dem ihm bekannten Besitzer des Pkw über den Vorfall auseinanderzusetzen, fuhr er davon.
Im Namen ihres Mandanten hatte Verteidigerin Marie-Luise Theuner bestritten, dass er sich in der Nacht vom 5. auf den 6. April vorigen Jahres nach der Kollision aus der engen Straße des Wohngebiets entfernte, weil er stark alkoholisiert gewesen sei. Nachdem der Mann von einem Fußballspiel der Alten Herren zurückkehrte, so die Anwältin, habe er als Gast der Feier nur einen einzigen Bier-Cola-Mix getrunken. Der Angeklagte habe die Party so schnell verlassen, weil er die Information erhalten hatte, dass mehrere Kühe ausgebrochen seien und sich an der Elbe bei Vockerode aufhielten.
Tierschutz als rechfertigender Notstand
Um die Tiere eines Bekannten habe er sich damals in dessen Abwesenheit gekümmert. Deren Schutz sei für den Angeklagten vorrangig gewesen, erklärte die Verteidigerin. Sie berief sich im Plädoyer auf den Paragrafen 34 des Strafgesetzbuches, der den rechtfertigenden Notstand beschreibt. Demnach handelt nicht rechtswidrig, „wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden“.
Das Gericht unter dem Vorsitz von Andreas van Herck war dieser Argumentation letztlich jedoch nicht gefolgt. Das Auto, mit dem der Wagen des Angeklagten Kontakt hatte, sehe „ganz schön verblätscht aus“, lautete die Einschätzung des Richters nach einem Blick auf die Beweisfotos. So ärgerlich der Vorfall mit den Kühen sicher gewesen sei, kurz anzuhalten, auszusteigen und beim Eigentümer des beschädigten Pkw zu klingeln, dies hätte keinen großen zeitlichen Aufwand bedeutet, fand die Kammer.
Der von der Verteidigerin beantragte Freispruch kam somit nicht in Frage. Und er wird nun aufgrund des Verzichts auf weitere Rechtsmittel auch nicht mehr angestrebt.